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Hinweis zur GLASWELT-Ausgabe 09/2013, Seite 35

Kein abZ, sondern ein abP

In der GLASWELT 09/2013 haben wir über Fensterabsturzsicherungen von Anbieter horizAL berichtet, die das Unternehmen in Kooperation mit dem Systemgeber Veka präsentiert. Jetzt teilt uns das Unternehmen mit, dass es dabei nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung über das Gesamtsystem verfüge. Richtig ist, dass es sich um ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (Nummer: 2013-02-4201-02, Prüfstelle: Friedmann-Kirchner-GmbH) nach TRAV gemäß Bauregelliste A Teil 3 Lfd. Nr. 2.12 handelt.

http://www.horizal-deutschland.de