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tremco illbruck Fachseminar 2014

Vorbeugen ist besser als Nachzahlen

_ Die gesetzlich gesteuerte Entwicklung zu immer stärker gedämmten Gebäudehüllen lässt die Anforderungen an Architekten, Planer und Verarbeiter seit einigen Jahren in die Höhe schießen. Manche der Beteiligten haben dabei schon ordentlich Federn lassen müssen: Feuchte- und Schimmelschäden bis hin zur Gefährdung der Gebäudestatik sind leider keine Seltenheit. Solche baulichen Risiken und ihre rechtlichen Folgen als Bauleiter zu erkennen und zu vermeiden ist das Ziel eines unter anderem von tremco illbruck initiierten Fachseminars. Experten aus Baupraxis und Baurecht zeigen bis Dezember 2014 in mehreren deutschen Städten praxisorientierte Lösungen und juristische Feinheiten auf. In Kooperation mit Air Concept, dem Hersteller lüftungstechnischer Komponenten, sowie dem Sentinel Haus Institut Freiburg widmet sich das Fachseminar außerdem den Themen Mindestluftwechsel und Wohngesundheit.

Schadensbilder zeigen die Misere

Doch um den Planern zunächst die Bedeutung zu vermitteln, was passieren kann, wenn die Absprachen am Bau nicht klar genug formuliert werden und die Ausführenden allein gelassen werden, zeigt der Sachverständige Alexander Dupp besonders erschreckende Bilder aus seinem Fall-Repertoire: Da werden Fenster montiert, wo eigentlich eine Befestigung nicht möglich ist, und Abdichtungen erprobt, die ganz offenkundig scheitern müssen. „Ich bringe die Praxisbeispiele, um die Teilnehmer wachzurütteln und zu sensibilisieren. Schließlich sind 70 % aller Mängel auf der Baustelle zurückzuführen auf eine falsche oder nicht ausreichende Planungsleistung.“ Er empfiehlt den Architekten bei umfangreicheren Planungsleistungen auch einmal einen Fachplaner hinzuzuziehen. „Das ist kein Eingeständnis von Unkenntnis, sondern – im Gegenteil – das zeigt dann eher das Verantwortungsbewusstsein des Planers.“ Generell finde zu wenig Kommunikation zwischen Planern und Handwerkern statt, so der erfahrene Sachverständige. Der Architekt konzentriere sich nur auf die Ausschreibung und der Monteur melde zu selten seine Bedenken an. Zudem bescheinigt er der planerischen Zunft unzureichenden Weiterbildungswillen. „Die Planer sind vielfach nicht über den Stand der Technik aufgeklärt. Die Monteure kennen meist die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wehren sich aber noch zu selten, wenn es um ihre Rechte geht.“

Neue EnEV und die Konsequenzen

Die neue EnEV 2014 legt die energetische Latte nochmals um einiges höher: Der künftig geforderte Niedrigstenergiestandard für Neubauten ist mit herkömmlichen Bauweisen teilweise nicht mehr zu erreichen. In dem eintägigen Fachseminar erläutert Frank Unglaub, Technischer Fachplaner und Projektmanager bei tremco illbruck, welche Konsequenzen sich daraus für Bauelemente in Verbindung mit wärmegedämmten Außenwandsystemen ergeben: „Für die energetischen Anforderungen waren früher oftmals bündig mit dem Mauerwerk gesetzte Fenster und Türen ausreichend. Das wird sich mit der neuen EnEV grundlegend ändern. Bei bestimmten Baumaterialien wie Kalksandstein und Beton, die keine wärmedämmenden Eigenschaften besitzen, ist es energetisch notwendig, die Einbauebene der Bauelemente in die Dämmebene zu verschieben.“

Also raus aus dem Mauerwerk und rein in die Dämmung. Das Fenster sitzt zukünftig nicht mehr stabil in der Wand, sondern hängt frei davor. Das jeweils gewählte Wärmedämmverbund- oder Fassadensystem schließt direkt am Rahmen an. So lässt sich der beste Isothermenverlauf erzielen. Und auch optische Gründe sind für diese Montagelage relevant: Dadurch werden die architektonisch unschöne Schießscharten-Optik stark zurückgesetzter Fenster und der damit verbundene Verlust an Raumvolumen vermieden. Diese neue Bausituation zieht allerdings in Bezug auf die drei Themen Befestigung, Abdichtung und Schallschutz einige Herausforderungen nach sich.

Dabei ist handwerkliche Flickarbeit gefährlich bei ausbrechendem Mauerwerk und im Hinblick auf Luftdichtheit, Wärmedämmung und Schalldämmung mehr als zweifelhaft. Den Nachweis der Praxistauglichkeit im Zusammenspiel aller Komponenten bleibt diese Art der Montage naturgemäß schuldig. Fünf gängige Dichtsysteme für Bauanschlussfugen und ihre spezifischen Probleme bei falscher Verarbeitung werden auf dem Seminar besprochen, von imprägnierten Fugendichtungsbändern, Dichtstoffen, Fugendichtbändern in der Anschlussfuge (Bauanschlussfolien) über Multifunktionsbänder bis hin zu Anputz-Dichtleisten.

Abdichtungsschäden – Risiko für Architekten

Zahlreiche Fehlerquellen müssen umschifft werden, die bei Nichtbeachtung zu beträchtlichen Gebäudeschäden und Regressforderungen führen können. Ein Risiko, das nicht unterschätzt werden sollte, wie die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Manuela Reibold-Rolinger auf dem Fachseminar eindrücklich mahnt.

Anhand realer Schadensfälle und aktueller Gerichtsurteile zeigt sie die rechtlichen und finanziellen Folgen solcher Baufehler für die Beteiligten auf – und die gehen viel weiter, als mancher denkt. Im Streitfall entscheidet dann das Gericht, wer die Kosten für Instandsetzung und Gerichtsverfahren übernehmen muss, die schnell im sechsstelligen Bereich landen können.

Was ist mit der Bauaufsicht?

Das Bewusstsein dafür allein reicht aber noch nicht. Deshalb wird die Fachanwältin juristisch konkret. Dazu erläutert die aus der RTL2-Serie „Die Bauretter“ bekannte Anwältin den Begriff der „Bauaufsicht“, manchmal auch „Bauüberwachung“ genannt. Mit diesem Begriff legt die Rechtsprechung fest, welche Art von Überwachung bei welchen Gewerken auf einer Baustelle vom bauleitenden Architekten erwartet wird: „Keine Bauaufsicht“ gilt für simple handwerkliche Tätigkeiten. Dazu werden Maler- oder Putzarbeiten und vergleichbare Bauleistungen ohne Gefahrenquellen gezählt. Das bedeutet: Der Architekt muss während der Durchführung nicht vor Ort sein. Für Folgeschäden haftbar ist er nur, wenn er bei der Bauabnahme eventuelle Mängel nicht erkennt und anmerkt. Für die Mangelbeseitigung haftet der Handwerksbetrieb.

Anders ist es bei den so genannten „schadensträchtigen Leistungen“. Hier fordert das Recht die „gesteigerte Bauaufsicht“ vom bauleitenden Architekten. Beispiele sind alle Arten der Abdichtung und Isolierung, demnach auch die Abdichtung von Bauelementen in der Dämmebene. Der Architekt muss hier die handwerklichen Arbeiten auf ihre fachmännische Ausführung hin überwachen. Tut er das nicht ausreichend, kann er vom Bauherrn bei Bauschäden haftbar gemacht werden.

Für „gewichtige Leistungen“ wie den Bau einer Glasfassade oder einer Dachterrasse, die von vorneherein eine erkennbar hohe Sachkenntnis erfordern, wird die „besondere Bauaufsicht“ gefordert. Hier sollte der Bauleiter bei Bedarf notfalls einen weiteren Sachverständigen hinzuziehen, der die Bauleistungen mit überwacht. Treten bei solchen kritischen Leistungen Ausführungsmängel auf, haftet der verantwortliche Architekt in jedem Fall, wenn er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

Laut Reibold-Rolinger lassen sich in der Regel die Probleme umgehen, wenn der bauleitende Architekt oder Planer drei Punkte beachtet. „Ganz wichtig sind erstens das Erkennen der Gewerke, die gesteigerte oder besondere Aufsicht benötigen, zweitens die ständige Aufsicht bei diesen Gewerken und drittens eine exakte und lückenlose Dokumentation dieser Aufsicht.“ Am besten dafür geeignet ist – neben dem üblichen Bautagebuch, in dem die angelieferten Materialien und die ausgeführten Gewerke mit Datum und Zeit festgehalten werden – ein eigenes Bauablaufbuch des Bauleiters.—

Daniel Mund / Annette Rauhaus

Die nächsten Seminartermine

Die Themen des Fachseminars umfassen nicht nur Schadensfälle und deren rechtliche Konsequenzen, sondern auch die fachgerechte Montage von Türen und Fenstern sowie Mindestluftwechsel und Wohngesundheit.

Veranstalter: tremco illbruck, Köln

In Kooperation mit:

  • Sachverständigenbüro Alexander Dupp & Kollegen
  • Rechtsanwältin Manuela Reibold-Rolinger
  • Air Concept GmbH
  • Sentinel Haus Institut GmbH

Die Veranstalter laden zu weiteren Terminen des Fachseminars zum Thema Montage, Lüftung und Rechtsprechung bei Bauschäden ein: Das Seminar wird im Jahresverlauf in fünf weiteren Städten Deutschlands wiederholt:

  • 28. August, Berlin
  • 25. September, Darmstadt
  • 14. Oktober, Bochum
  • 06. November, Nürnberg
  • 11. Dezember, Stuttgart

Informationen und Anmeldung:

justyna.harazin@tremco-illbruck.com

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