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DIN 18008: Änderungen bei der Glasbemessung

Jetzt kommt die neue Glas-DIN

Seit dem 10. Juli 2014 ist die Einführung der Glas DIN 18008 für die Bundesländer freigegeben. Da diese bereits in verschiedenen Ländern mit Sondergenehmigung umgesetzt wird, ist von einer zeitnahen Realisation zumindest dieser Länder auszugehen. Aber was erwartet damit den verglasenden Handwerker? Mit dem Inkrafttreten der DIN 18008 ist eine Reihe von Herausforderungen für jeden Glasverarbeiter verbunden, der im Segment Glas für Bauen und Wohnen aktiv ist.

Bewährte Statikttabellen oder jahrelange Erfahrungswerte sind jetzt hinfällig. Auch rein rechtlich ist eine DIN anders zu bewerten als bisherige Richtlinien: Die DIN 18008 basiert auf grundsätzlich geänderten Berechnungsparametern für den Einsatz des Glases.

Dieses Vorgehen hat mit der Harmonisierung von Baustoffen zu tun. Holz und Stahl haben in jüngster Vergangenheit ähnliche Anpassungen erfahren. Bei Glas sind die Veränderungen allerdings gravierender, da aufgrund der Materialbeschaffenheit jeweils komplexere Verknüpfungen zwischen Nutzungsanforderung und Werkstoffparameter zu eruieren sind. Ein sehr kompliziertes Zusammenspiel, welches letztlich in der Feststellung endet, dass künftig die Statik einer Verglasung nur über qualifizierte Software zu realisieren sein wird.

Dieser statische Nachweis muss auch für jede einzelne Verglasung erzeugt und am besten dokumentiert werden. Die DIN beinhaltet zwar die Ausnahmeregelung, dass allseitig gelagerte Verglasungen unter 1,6 m2 nicht nachzuweisen sind, das allerdings ist nur scheinbar eine Entlastung. Denn zivilrechtlich wird jedes verglasende Unternehmen dazu verpflichtet, eine statisch ausreichende und sichere Verglasung zu gewährleisten.

Wenn also sämtliche Berechnungsansätze der Vergangenheit sich ändern, Statikttabellen und Erfahrung damit also keine Anwendung mehr finden können und diese Ausnahmeregelung der 1,6 m2 zur Anwendung gelangen, wie soll denn dann die zivilrechtlich geforderte Sicherheit gegeben sein? Der Umkehrschluss: jede Scheibe muss künftig statisch bestimmt werden, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Bislang wurde statisch nur außerhalb des gängigen, täglichen Geschäfts gerechnet und in der Regel dann vom Glashersteller für seinen Abnehmer und Monteur. Es ist zu bezweifeln, dass dieses Vorgehen künftig Fortbestand haben wird. Denn zum einen wird es anfangs eine Flut an Berechnungen geben müssen, die personell bei den Herstellern kaum aufzufangen sein wird, und zum anderen steht nicht der Glashersteller, sondern der montierende Betrieb im rechtlichen Fokus.

Ohne Software geht es nicht mehr: Bedingt durch die zur Berechnung maßgebenden Eingabeparameter, wie Einbauhöhe, Gebäudetypografie und Geländekategorie, kann diese Berechnung eigentlich nur vom ortsnah Montierenden vorgenommen werden. Insofern stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, sich wie bislang auf die Berechnungen Dritter zu verlassen, oder aber künftig zur Vermeidung unliebsamer Rechtsstreite nicht selbst die Glasausführungen statisch – mit geeigneter Software – zu ermitteln.

Solche Software in qualifizierter Beschaffenheit ermöglicht auch statisch Unbedarften einen fehlerfreien und problemlosen Umgang und bietet die notwendige Handlungssicherheit auch in Zeiten der DIN 18008.

Die Anschaffung einer solchen Software ist wie jede Betriebsinvestition eine Maßnahme zur Abwicklung des täglichen Geschäfts, auch wenn das bislang vielleicht nicht notwendig war und deshalb vielfach auch nicht so gesehen wird.

Robert Rinkens, Geschäftsführer des Softwareanbieters mkt

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