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REgelwerke

In diesen Ländern gilt ab sofort die DIN 18008

Nach aktueller Information aus den Bau-Ministerien der Bundesländer gilt die neue Glas DIN 18008 verbindlich in den folgenden Ländern: in Bremen, in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Thüringen. Dort ist die Glas DIN 18008, mit den Teilen 1 - 5, bauaufsichtlich zugelassen, also rechtsverbindlich und von allen betroffenen Glasverarbeitern anzuwenden. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

In Niedersachen soll das neue Regelwerk im November eingeführt werden, Berechnungen nach der DIN 18008 werden dort jedoch schon bauaufsichtlich akzeptiert. Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen Anhalt sollen bis Ende 2014 folgen.

Berlin und Rheinland-Pfalz wollen Anfang 2015 die Norm einführen, jedoch werden auch dort bereits ab sofort Berechnungen nach DIN 18008 bauaufsichtlich akzeptiert. Die weiteren Länder sollen in Kürze folgen.

Tipp: Lesen Sie auch den Beitrag von Martin Reick auf Seite 128 in der Glasrubrik. Reick stellt dort die wichtigsten Veränderungen vor, die sich mit der Einführung der DIN 18008 für Glasverarbeiter und Planer ergeben.

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