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Einbruchhemmung – mechanische Nachrüstung

Wie sicher ist das nachträgliche Sichern?

_ Die aktuelle Kriminalstatistik (Fallzahlen von 2014) weist eine Steigerung der Einbruchsdelikte um 1,8 Prozent auf 152 123 Fälle. Auch die Medien berichten täglich über die finanziellen, gesellschaftlichen und psychologischen Folgen von Einbrüchen, so dass die Verbesserung des Einbruchschutzes ganz oben auf der Agenda der Bauherren steht.

Aktuelle Statistiken aus NRW zeigen, dass einbruchhemmende Maßnahmen in 43 Prozent der Fälle wirksam sind. In Folge hat sich ein attraktiver Markt für Hersteller, Bauelementehandel und Montagebetriebe entwickelt. Dies gilt vor allem auch für die Nachrüstung, denn kein Bauherr wird moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung nur wegen einer besseren Einbruchhemmung austauschen.

Die Produkte zur Verbesserung der Einbruchhemmung sind vielfältig, aber kritisch zu hinterfragen, denn Nachrüstprodukte werden sogar schon von Discountern angeboten. Deshalb sollten seriöse Anbieter dem Bauherrn nur geprüfte Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-1 und -2 anbieten; zudem müssen Anforderungen, konstruktive Grundlagen, notwendigen Nachweise und die Regeln einer fachgerechten Montage für die Einbruchhemmung von Fenstern und Türen bekannt sein.

Genormte und geprüfte Nachrüstprodukte

Die Anforderungen und Prüfverfahren von Nachrüstprodukten für Fenster und Türen sind in DIN 18104 „Einbruchhemmende Nachrüstprodukte” geregelt. Die Prüfungen werden ähnlich wie bei neuen Fenstern und Türen gemäß EN 1627 bis 1630 durchgeführt, allerdings gibt es hier keine Widerstandsklassen (RC 1 bis RC 6), sondern nur eine grundsätzliche Eignung.

Teil 1 der DIN 18104 („Aufschraubbare Nachrüstprodukte“) umfasst Nachrüstprodukte wie Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse oder Querriegelverschlüsse. Diese Sicherung sollte mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen (s. Bild 2). Darüber hinaus sollte mindestens eine Sicherung abschließbar sein.

Einfache Aufschraubsicherungen finden aus ästhetischen und praktischen Gründen oft nur wenig Akzeptanz, sodass gemäß Teil 2 der Norm (im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen) einbruchhemmende Drehkippbeschläge oder Hintergreifsicherungen eine gestalterisch bessere Lösung sind, die oft auch eine bessere Einbruchhemmung bringt. Allerdings braucht es für die Planung von Sanierungsmaßnahmen und den Austausch der bestehenden Beschläge gegen einbruchhemmende ausreichende Erfahrung und Know-how, die Billiganbieter und ungeschulte Monteure in der Regel nicht vorweisen können.

Bei Fenstern und Fenstertüren neuerer Bauart ist durch Austausch der im Falz eingelassenen Dreh- oder Drehkippbeschläge gegen einbruchhemmende Beschläge eine effiziente Nachrüstung möglich. Die mechanische Nachrüstung ist dort anzuraten, wo der Widerstand der Bauteile so weit erhöht werden soll, dass das Überwinden mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendrehern und Keilen erschwert wird. Abschließbare Fenstergriffe alleine reichen nicht aus, weil sie keinen Schutz gegen das Aufhebeln der Fensterflügel bieten. Ihre Anwendung ist nur in Verbindung mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll.

In den Normen zur mechanischen Nachrüstung werden weitere Maßnahmen empfohlen, wenn Fenster oder Fenstertüren mit einbruchhemmenden Beschlägen nachgerüstet werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass „jede Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied“.

Konstruktive Grundlagen der mechanischen Nachrüstung

Grundsätzlich gilt bei der Konstruktion einbruchhemmender Bauteile, dass die gesamte Sicherheitskette geschlossen sein muss. Das heißt, von der Befestigung in der Wand, über Material und Falzausbildung, eine geeignete Schlossauswahl und -befestigung sowie die Beschlagauswahl bis zur eingesetzten Verglasung muss jedes Detail auf die Forderungen der Einbruchhemmung abgestimmt werden.

Für die mechanische Nachrüstung bedeutet dies, dass Bauteile – obwohl mit geprüften Beschlägen nachgerüstet – noch andere Schwachpunkte besitzen können, sodass die Norm selbst folgende Empfehlungen gibt:

  • Einsatz einer durchwurfhemmenden Verglasung nach DIN EN 356,
  • Absicherung der Glasanbindung durch Verschraubung oder Verklebung der Glashalteleisten,
  • Einbringung einer druckfesten Hinterfütterung zwischen Verglasung und Glasfalzgrund im Bereich der Verriegelungspunkte,
  • Verstärkung der Mauerwerksbefestigung.

Natürlich muss auch die Eignung des vorhandenen Bauelements und der Wand, in die es eingebaut werden soll, analysiert werden. Bei einer leichten Innentür mit Kartonwaben oder einer normalen Trockenbauwand bringen auch die besten Nachrüstungsprodukte nichts (Bild 6).

Montage einbruchhemmender Fenster und Türen

Bei der Montage von geprüften einbruchhemmenden Fenstern und Fassaden und Nachrüstprodukten sind die Vorgaben der Montageanleitung zu beachten. Darin wird festgelegt, mit welchen Montagemitteln und Abständen die Elemente befestigt werden müssen und welche Bereiche (Verriegelungs- und Bandpunkte) des Bauteils eine besonders starre Befestigung (druckfeste Hinterfütterung) zum Mauerwerk benötigen, um die auftretenden Kräfte in die Außenwand übertragen zu können. Dies verhindert ein Auslenken zwischen Blend- und Flügelrahmen und somit ein Aushebeln der Beschläge. Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Prüfungen und werden in den Prüfzeugnissen auch dokumentiert. Bei großen Elementen (z. B. Fensterbändern) können Probleme durch Zwängungen durch eine Begrenzung der Wärmedehnung im Bauanschlussbereich auftreten. Dies ist bei der Planung und Konstruktion zu berücksichtigen.

Qualifikation der Errichter- und Montagefirmen

Die Funktion einbruchhemmender Fenster und die wirksame Nachrüstung mit geprüften Produkten sind im Wesentlichen von der fachgerechten Auswahl und dem Einbau durch die mit der Montage beauftragte Fachfirma abhängig. Gutachten belegen eindeutig, dass bei der Montage die Nichtbeachtung von konstruktiven Vorgaben, die in den Prüfzeugnissen beschrieben werden, zu Mängeln und Reklamationen führen. Die Empfehlungen der polizeilichen Beratungsstellen gehen deshalb in Richtung geschulte, qualifizierte und anerkannte Firmen.

Derzeit befinden sich auf dem Markt zwei Qualifizierungssysteme. Auf Ebene der Bundesländer (Baurecht ist föderal) wurde das „Errichterverfahren“ flächendeckend umgesetzt. Die jeweiligen Landeskriminalämter geben Pflichtenkataloge auf Basis einer bundesweit einheitlichen Fassung heraus, in denen die Anforderungen für die Errichterfirmen festgelegt sind. Die Errichterfirma muss den Qualifikationsnachweis allerdings nur einmalig erbringen. Eine laufende Kontrolle sieht dieses Verfahren nicht vor.

Bundesweit besteht die Möglichkeit einer Zertifizierung von Fachbetrieben mit zusätzlichen Kompetenzen und Qualifizierungen. Zertifizierte Fachbetriebe für mechanische Sicherungstechnik zeichnen sich durch ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz aus. Dies ist gerade beim sensiblen Thema „Einbruchhemmung“ besonders wichtig. Diese zertifizierten Fachbetriebe werden im jährlichen Turnus von einer externen neutralen Überwachungsstelle kontrolliert.

Im Rahmen der Zertifizierung wird unter anderem vor Ort überprüft und beurteilt, wie die sicherungstechnischen Nachrüstungen ausgeführt wurden. Diese Überprüfung vor Ort ist der entscheidende Unterschied zwischen einem zertifizierten und einem nicht zertifizierten Fachbetrieb und sichert eine dauerhafte und verlässliche Qualifikation und damit auch die ausgeführte Qualität. Sowohl Bauherren als auch Architekten wird deshalb empfohlen, auf diese Qualifikation zu achten und den Einbau oder die mechanische Nachrüstung von zertifizierten Fachfirmen vornehmen lassen.

Das ift Rosenheim listet und empfiehlt deshalb die überwachten Firmen auch auf seiner Website im Informationsbereich für Bauherren, Verbraucher, und Architekten.—

Die AUtoren

Christian Kehrer ist Schreiner und Holzingenieur und Leiter der ift-Zertifizierungsstelle. Davor war er lange Jahre Leiter des Prüfbereichs Türen, Tore, Sicherheit. Seine Kompetenzen stellt er u. a. auch als Lehrbeauftragter der Hochschule Rosenheim zur Verfügung.

Jens Pickelmann ist Schreiner und im ift als Produktingenieur für den Bereich Einbruchhemmung und mechanische Sicherheit tätig. Er ist stv. Vorsitzender im Erfahrungsaustauschkreis „Einbruchschutz“ der Prüfstellen sowie Seminarleiter für die Ausbildung zum mechanischen Errichter und Referent.

Jürgen Benitz-Wildenburg leitet im ift den Bereich PR & Marketingkommunikation. Als Holzbauingenieur und Marketingexperte ist er seit vielen Jahren in der Holz- und Fensterbranche in verschiedenen Funktionen tätig.

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