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Redundanzen in Normen und richtlinien schaffen Unsicherheiten

Wer blickt da noch richtig durch?

_ Die Liste ist lang und die Normen EN 13561 (Markisen), EN 13659 (Rollläden, Raffstoren), EN 13120 (innen liegende Produkte) und DIN 18358 (Rollladenarbeiten VOB/TeilC) decken nur einen Teil der wichtigsten Normen im Bereich des R+S Handwerks ab. Zusätzliche Dynamik bekommt das Thema durch die immer engere Verflechtung mit dem Bereich Glas, Fenster und Fassade und zukünftige gemeinsame Themen wie Delta R und gtot. Dazu kommen zahlreiche Richtlinien aus dem Bereich der Branchenverbände, die zusätzliche Angaben zu dem Umgang mit Rollladen und Sonnenschutz machen. Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sorgen für zusätzliche Vorgaben und Empfehlungen.

Richtlinie ersetzt nicht Norm

Betrachtet man das Thema aus der Sicht eines Sachverständigen, dann sollte es eigentlich klar sein, dass dieser Kenntnis über alle notwendigen Normen und Richtlinien hat und über diese Dokumente verfügt. Weit gefehlt, wenn man die Praxis analysiert. Viele Sachverständige scheuen die Kosten für Normen oder arbeiten mit veralteten Versionen von Richtlinien, weil diese teilweise nicht frei im Internet verfügbar sind. Wenn es schon unter den Sachverständigen Schwierigkeiten gibt festzustellen, welche Normen und Richtlinien anzuwenden sind, dann stellt sich die Frage natürlich vor allem bei den Fachbetrieben. Hier sind die Informationen nur so gut wie die Informationskanäle, die auch benutzt werden bzw. welche Kanäle überhaupt bekannt sind.

Es fehlt also eine offen zugängliche strukturierte Übersicht aktuell gültiger Normen und Richtlinien, wie sie z. B. bei der Facebookgruppe Rollladen und Sonnenschutz Experten unter www.bit.ly/2aDBP5x vorhanden ist.

Richtlinien dürfen kein politisches Thema sein

Richtlinien müssen von den Fachleuten erstellt und gepflegt werden, die am Puls der Zeit sind, aktuelle praktische Erfahrungen aufweisen und über entsprechendes Fachwissen verfügen. Ein Beharren auf das Besitztum einer Richtlinie durch einen Verband ist da nicht zweckdienlich, wenn die Inhalte nicht geleistet oder größtenteils die Meinung eines Einzelnen wiedergeben wird. Besonders problematisch sind da Angaben in Richtlinien, die sich mit anderen Normen widersprechen und damit eine Fehlinterpretation für den Anwender zulassen. Auch vor Gericht muss immer wieder zuerst geklärt werden, welche Normen und Richtlinien überhaupt anzuwenden sind. Die existierenden Richtlinien müssen deshalb dringend in ihren Inhalten abgeglichen werden. Eine Aufgabe, die unter wirklichen „Fachleuten“ geklärt und gelöst werden muss, denn das Ergebnis zählt, nicht wer es gemacht hat.—

Olaf Vögele

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