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richtig befestigen ist eine hohe Kunst

Nach ganz fest kommt ganz lose

_ Der schlaue Anwalt baut vor und bringt beim selbstständigen Beweisverfahren vor Gericht mit zusätzlichen allgemeinen Fragestellungen möglichst viel Steine ins Rollen. Damit ist der Sachverständige gehalten, die gesamte Lieferung und Montage zu überprüfen und damit vielleicht noch weitere Mängel ans Tageslicht zu bringen.

Wehe, wenn alles überprüft wird

Insbesondere bei der Montage kann es dann zur bösen Überraschung kommen, wenn der Sachverständige zu wenig Befestigungspunkte oder die Wahl der falschen Dübelsysteme feststellt. Dabei geht der Sachverständige eigentlich nicht anders vor, wie der Fachbetrieb es vorher hätte auch schon tun müssen. Primär geht es zuerst darum, den Montageuntergrund zu ermitteln. Sich allein auf Aussagen des Haubesitzers einzulassen, ist eindeutig zu wenig, da das Prinzip der Inaugenscheinnahme gilt. Sicher sind im Streitfall schon Bohrlöcher vorhanden, aus denen ausreichende Erkenntnisse abgeleitet werden können. Aber in vielen Fällen kommt auch der Sachverständige um eine Probebohrung nicht herum, um den Montagegrund eindeutig definieren zu können. Diese Problematik tritt vor allem bei älteren Häusern oder Anbauten auf, wo aufgrund von Reparaturarbeiten oder verschiedenen Bauepochen unterschiedliches Mauerwerk verwendet wurde.

Besonders schwierig wird es, die Größe der Mauersteine und deren Positionierung festzustellen. Diese Erkenntnisse sind dann besonders wichtig, wenn nahe zueinander liegende Befestigungspunkte im Konsolenbereich in mehr als einem Mauerstein stattfinden müssen. Streng genommen ist eine Überprüfung der richtigen Setztiefe von Dübelsystemen nur dann möglich, wenn der verwendete Dübel in seiner Größe eindeutig zu verifizieren ist. Spätestens dann, wenn der Sachverständige beispielsweise auf lose Dübel in Hohllochziegeln trifft, ist er gehalten, einen oder mehrere Auszugsversuche an den vorhandenen Dübeln vorzunehmen.

Muss das sein?

Man kann die Vorgehensweise als überzeichnet oder überzogen darstellen, aber tatsächlich muss der Sachverständige sich an bestehende Normen und Regeln halten, da man auch ihm durch ein evtl. Zweitgutachten eine falsche Vorgehensweise nachweisen kann – Prozesse mit drei bis vier nacheinander beauftragten Sachverständigen sind übrigens keine Besonderheit bei der Schadensermittlung. Begünstigt werden diese Vorgehensweisen auch durch die Existenz von Rechtsschutzversicherungen. Klar muss sein, dass um so mehr Untersuchungen stattfinden, auch mehr und mehr vorhandene Mängel aufgedeckt werden, was die ganze Sache für den Fachhändler nicht gerade einfacher macht. So gesehen zeigt die dargestellte Problematik auf, wie wichtig es ist, dass die Lieferung und Montage einer Markise in allen Punkten einwandfrei und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wird. Ist man sich darüber nicht im Klaren, gilt es zu fragen und sich entsprechend weiterzubilden.

CE-Zeichen sind eine gute Sache

Um auch die Mauersteine genau definieren zu können, werden diese mittlerweile mit CE-Zeichen versehen. Mit der entsprechenden Nummer des Mauersteins können die entsprechenden Leistungsdaten abgerufen und damit die maximale Auszugskraft pro Befestigungspunkt bzw. pro Mauerstein aus einer Tabelle ermittelt werden. Gerade dann, wenn man als Fachbetrieb schon während der Rohbauphase dazugerufen wird, ist eine sichere Festlegung der Befestigungsmittel aufgrund des CE-Zeichens auf den Mauersteinen immer gewährleistet.

Eine solche Ermittlung von Daten ist auch auf jeden Fall genauer, als in den Stein zu bohren und die Kammern zu zählen, die durchbohrt worden sind.

Altbekannte Fehler

Man mag es gar nicht glauben, aber das Bohren mit Schlag in den Hohllochziegel ist immer noch weit verbreitet und sorgt so für unzureichende Befestigungen der Markisenkonsolen. Da in der Regel keine Auszugsversuche gemacht werden, fallen solche Fehler meist überhaupt nicht auf, da die gebrochenen Bestandteile des Mauersteins durch den Injektionsdübel wieder zusammengeklebt werden und eine gewisse Grundstabilität haben, die ausreicht, die ausgefahrene Markise bei der Montage zu tragen.

Wie gut eine Montage ausgeführt worden ist, kann jeder Betrieb bei einer Neubespannung selbst feststellen: Die ausgefahrene Markise leicht Anheben lassen und dann prüfen, ob sich die Unterlegscheibe an der oberen Befestigungsschraube der Markisenkonsole drehen lässt. Trifft dieser Fall ein, ist der Dübel bereits gewandert und hat damit versagt. In diesem Fall sollte im eigenen Interesse der Kunde darauf hingewiesen werden und eine Neumontage der Markise durchgeführt werden. Auch wenn diese in der jetzigen Anbringungsart bereits 25 Jahre „sicher“ gehalten hat – gerade beim Nachziehen von Kunststoffdübeln kommt nach ganz fest auch sehr schnell ganz lose.

Leider lassen sich auch bei Dübelversagen von Injektionsdübeln immer wieder Fälle nachweisen, bei denen die Bohrlöcher nicht ausreichend durch Ausblasen und Ausbürsten gereinigt worden sind. Dieses Thema wird von so manchem Monteur leider nicht sehr ernst genommen und birgt somit für das Montageunternehmen eine große Gefahr.

Schulung macht den Fachmann

Auch bei der Befestigung von Markisen lernt man nie aus. Gerade deshalb ist es in diesem Bereich notwendig, sich regelmäßig schulen zu lassen, um auf dem aktuellen Stand der Dübeltechnik zu bleiben. Das betrifft auch die Berechnungsweisen mit denen Auszugskräfte bei den verschiedenen Markisen zusammen mit Sonderkonsolen ermittelt werden müssen. Wer in diesem Bereich nicht sicher ist, sollte sich weiterbilden lassen, um verlässliche Aussagen treffen zu können und keine Schätzungen vornehmen zu müssen. Durch „wird schon passen“ wird bereits die ein oder andere fehlerhafte Montage ausgeführt worden sein.

Wer es genau wissen will, nutzt die Dübel-Software, die fast alle Hersteller online oder als Programm auf dem Rechner zur Verfügung stellen. Mit ein wenig Übung werden hier einwandfreie Ergebnisse berechnet. —

Olaf Vögele

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