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Vorbeugen für den Ernstfall

Die sieben wichtigsten Brandschutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen

_ Trotz erschreckender Beispiele werden die Gefahren durch Brände gerade von den entscheidenden Personen im Betrieb oder Unternehmen oft unterschätzt. Einem umfassenden und präventiven Brandschutz wird häufig zu wenig Beachtung geschenkt.„Brandschutz wird bei Verantwortlichen und Führungskräften leider häufig als notwendiges Übel angesehen – die nötige Sensibilität für das Thema ist selten vorhanden“, weiß Dirk Oetzel, Inhaber der Firma BSS Oetzel Brandschutzkompetenz und Referent der TÜV Nord Akademie, aus Erfahrung.

Dabei sollte die Brandgefahr eine große Bedeutung für Betriebe haben. Zwar decken entsprechende Versicherungen in der Regel den materiellen Schaden ab, jedoch können sie den Verlust von Marktanteilen, das Abwandern von Kunden oder sogar Mitarbeitern nicht abfedern.

Viele Betriebe und Unternehmen kommen nach einem Brand in eine wirtschaftliche Schieflage und infolgedessen in die Insolvenz. Ganz zu schweigen von nicht ersetzbaren Verlusten, wie die Gesundheit von Mensch und Tier. „Um vorzubeugen, ist ein geregelter und aktueller Brandschutz im eigenen Betrieb oder Unternehmen, der auch die eigenen Mitarbeiter integriert, unumgänglich“, sagt Oetzel.

Die sieben wichtigsten Brandschutzmaßnahmen im Überblick:

  • Eine geregelte Brandschutzorganisation schafft die Voraussetzung für einen wirkungsvollen Brandschutz und bereitet auf den Ernstfall vor. Sie beinhaltet beispielsweise eine Brandschutzordnung, ein Räumungs- bzw. Evakuierungskonzept und Flucht- und Rettungspläne.
  • Unterweisungen und Brandschutzübungen für Mitarbeiter: Regelmäßige Brandschutzübungen und Unterweisungen der Mitarbeiter sorgen für das richtige Verhalten im Falle eines Feuers.
  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu- oder Umbauten: Bei Neubauten, Erweiterungs- oder Umbauten sowie Nutzungsänderungen und Anmietung von Gewerbeimmobilien ist es wichtig, bestehende Brandschutzkonzepte zu beachten und bei Bedarf zu aktualisieren.
  • Nachgerüstete Photovoltaik-Anlagen einbeziehen: Nachträglich auf Gebäude oder Hallen montierte Photovoltaik-Anlagen bringen oft eine Aktualisierung des bestehenden Brandschutzkonzeptes mit sich und müssen mit dem jeweiligen Versicherer abgestimmt werden.
  • Schnell erkennbare, zugängliche Fluchtwege: Notausgänge, Rettungs- und Fluchtwege müssen immer eindeutig gekennzeichnet und freigehalten werden. Sie sollten auf kürzestem Weg ins Freie oder zu gesicherten Bereichen führen.
  • Technische Brandschutzanlagen, wie beispielsweise tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, stationäre Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Blitzschutzanlagen, Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung, müssen regelmäßig gewartet und instandgehalten werden.
  • Schulterschluss mit der Feuerwehr: Ein stetiger Austausch mit der ortsansässigen Feuerwehr und Termine für gemeinsame Begehungen oder Übungen sorgen für ein besseres Verständnis und eine gute Ortskenntnis.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie zu entsprechenden Seminaren und Schulungen unter—

www.tuev-nord.de/weiterbildung/brandschutz

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