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Initiative K-Einbruch führt neue Nutzungsbedingungen ein

Gütesiegel wurde missbraucht

_ Wenn am 29. Oktober der „Tag des Einbruchschutzes“ mit „einer Stunde mehr für ihre Sicherheit“ – so das bundesweite Motto – für konzentrierte Aufmerksamkeit in Sachen häuslicher Sicherheit sorgt, soll der Relaunch der Kampagnenseite der Initiative abgeschlossen sein. Diese wird derzeit komplett überarbeitet und heutigen Webstandards angepasst. Insbesondere wird auf ein responsives Design und barrierefreie Elemente Wert gelegt werden, damit die Seite www.k-einbruch.de auch auf Tablet und Smartphone das Thema Einbruchschutz attraktiv darstellt.

Gütesiegel weist auf Listung hin

Geändert werden zu diesem Stichtag auch die Nutzungsbedingungen für die Wortmarke sowie die Wort-Bildmarke K-Einbruch mit dem K-Einbruch-Siegel. „Die Neuregelung wurde unter anderem aufgrund fehlender Gegenlinks sowie einer teilweise nicht akzeptablen Werbepraxis einzelner Netzwerkmitglieder notwendig“, heißt es offiziell. Das bedeutet letztlich eine komplette Neustrukturierung des Netzwerkes.

In das Netzwerk aufgenommen werden in erster Linie Hersteller- und Errichterfirmen. Herstellerfirmen, die in den Herstellerverzeichnissen des Bayerischen Landeskriminalamts gelistet sind, haben die Möglichkeit, mit einem K-Einbruch-Gütesiegel auf diese Listung hinzuweisen. Dieses Gütesiegel kann auf Katalogen, Broschüren, auf der Unternehmenswebsite oder auf dem Briefkopf angebracht werden.

Errichterunternehmen, die in einem Adressennachweis von Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen, für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen oder für Videoüberwachungsanlagen gelistet sind, haben die Möglichkeit, mit dem K-Einbruch-Errichter-Gütesiegel der herausgebenden Polizeidienststelle auf diese Listung zu verweisen. Dieses Gütesiegel kann genauso eingesetzt werden, wie das der Hersteller.

Firmen und Verbände, Zertifizierungsstellen, Versicherungen und Banken, können im Rahmen einer Linkpartnerschaft bei der Ausdehnung der Popularität des Netzwerkes mitwirken. Für diese Unternehmen steht das K-Einbruch-Siegel in drei Varianten zur Verfügung.

Zusätzlich bietet die Initiative auch die Möglichkeit einer Premium-Partnerschaft. Die Premiumpartner unterstützen die Kampagne, indem sie sich finanziell an verschiedenen Werbemaßnahmen beteiligen und die Initiative dadurch bekannt machen. Die Polizeiliche Kriminalprävention bewirbt die Premiumpartner dafür prominent auf der K-Einbruch-Website bzw. nennt sie als Partner bei den jeweiligen Maßnahmen.

„Mit der Einführung der Gütesiegel kam es in der Vergangenheit in der Bevölkerung zu Verwechslungen, das heißt das K-Einbruch-Siegel wurde auch von Firmen genutzt, die nicht die von der Polizei empfohlenen Produkte herstellen bzw. einbauen“, so die Erläuterung von Kriminaloberrat Harald Schmidt, der Leitung und Projektmanagement der Zentralen Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes verantwortet. „Mit der Neuregelung ist nun sichergestellt, dass unsere Kooperationspartner die Sicherheitsprodukte vertreiben bzw. herstellen, die den von der Polizei empfohlenen Standards entsprechen und damit einen wichtigen Beitrag zum richtigen Einbruchschutz leisten.“ —

www.polizei-beratung.de

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