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Sicherheit mit Glas – Diese Regelwerke gelten in Deutschland

Das sollten Glasverarbeiter und Fensterbauer wissen

_ Vorab sei angemerkt, dass sich in Deutschland die Anforderungen an die Verwendung von Glas mit denen in der Schweiz (noch) nicht decken. Die Anforderungen, die Verarbeiter und Monteure beachten müssen, nähern sich zwar an und besitzen die gleiche Zielsetzung, sprich die sichere Verwendung von Glas, jedoch gibt es speziell in Deutschland zahlreiche beschriebene Anforderungen aus dem BGB, der Normung, den Fachverbänden, den Genossenschaften und von den Versicherern, die sich deutlich unterscheiden. Ralph Matthis vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks erläutert dazu nachfolgende Details.

Grundsätzlich sind die Anforderungen für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit schon im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beschrieben. Dabei ist die Verkehrssicherungspflicht nicht speziell geregelt, sie leitet sich aber aus der Formulierung des § 823 ab, wie folgt.

§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Diese Prämisse wurde in einer Fülle von Rechtsprechungen ausgelegt, konkretisiert und führt letztendlich auf die Pflicht des Verantwortlichen, für die Beseitigung von Gefahren nach den konkreten Umständen Sorge zu tragen.

Die Pflicht zur Verkehrssicherung hat, wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt und letztendlich damit Dritte schädigen kann.

Die Verwendung von Glas in der Architektur wird folglich aus unterschiedlichen Perspektiven beschrieben, um den dem Material innewohnenden Gefahren zu begegnen.

Das zentrale Regelwerk für Glas in Deutschland – die DIN 18008

Als Grundlage für die Verwendung von Glas im Bauwesen gilt die DIN 18008 in ihren Teilen 1 bis 6. Diese Norm ist von allen deutschen Bundesländern baurechtlich eingeführt und beschreibt die Anforderungen an die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Resttragfähigkeit von Glas sowie daraus folgend die Anforderungen an Material, Anwendung und Dimensionierung.

Die Glas Norm DIN 18008 gilt nur in Deutschland und zeigt sich als vorbildliches Werk für die Normungsbemühungen in Europa, sodass sich auch andere Staaten mittlerweile darauf berufen. Mit einer europäischen Norm, bzw. einem Eurocode Glas, ist in Zukunft zu rechnen.

Auch diese Regeln sind zu beachten

Folgende weitere unabdingbare Quellen für Sicherheitsanforderungen, die an die Verwendung von Glas geknüpft sind, sind die Schriftwerke der DGUV, der BGB und weitere Gesetzen, hierzu eine Auswahl:

  • Landesbauordnungen der Bundesländer
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportstätten u. v. m.
  • Schriften und Merkblätter der Verbände, z. B: „Sicherheit bei Glasbruch“, „Glastüren, Glaswände“, „Glas im Innenbereich“ u. v. m.

Weiter sind die Technischen Richtlinien aus dem Hause des Bundesinnungsverbands des Glaserhandwerks eine zuverlässige Quelle für die Verwendung von Glas in sicherheitsrelevanten Bereichen:

  • TR 2 – Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008
  • TR 8 – Verkehrssicherheit mit Glas

Speziell die beiden letzten Werke befassen sich ausführlich mit den Sicherheitsanforderungen für die Verwendung von Glas im Bauwesen mit Zitaten und Auslegungen zu den jeweils maßgeblichen Quellen.

Die Sicherheitsanforderungen werden weiter steigen

Es ist davon auszugehen, dass sich in Deutschland die Sicherheitsanforderungen für die Verwendung von Glas weiter erhöhen werden. Schon in der eben veröffentlichten MVV TB werden höhere Anforderungen an die Verwendung gestellt werden, hierzu nachfolgendes Zitat aus der MVV TB – Anlage A 1.2.7/2 (noch nicht baurechtlich eingeführt):

(2) Werden Scheiben nach DIN EN 14179-2 derart eingebaut, dass deren Oberkante mehr als 4 m über Verkehrsflächen liegt, dürfen sie nur in Mehrscheiben-Isolierverglasungen Verwendung finden. Alternativ sind konstruktive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Versagensfall, wie eine Splittersicherung, Vordächer o. Ä. vorzusehen.

Auch in der Überarbeitung der DIN 18008 stehen im Entwurf neue formulierte Anforderungen:

Entwurf DIN 18008-1

5.1.5 Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.

Im Moment sind die Anforderungen an die Verwendung von Glas europaweit unterschiedlich formuliert und besitzen unterschiedliche Sicherheitsniveaus.

Erst durch einen Eurocode Glas wird es möglich sein, die Anforderungen für Glas in der Architektur anzugleichen. Das dies über kurz oder lang vereinheitlicht und europaweit gültig wird, ist zu erwarten.—

Ralph Matthis

Der Autor

Ralph Matthis arbeitet für das Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. in Hadamar.

www.glaserhandwerk.de

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