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Holzzertifizierung

Einzelnachweis statt Zertifizierung

Durch einen Erlass der Bundesministerien vom 6. Oktober 2017 ist es möglich, neben einer Zertifizierung (z. B. durch FSC oder PEFC) auch mit einem Einzelnachweis an öffentlichen Ausschreibungen für nachhaltige Holzprodukte teilzunehmen.

Das kann vor allem für kleinere Handwerksbetriebe sowie Unternehmen, die nur selten Aufträge für die öffentliche Hand ausführen, eine kostengünstige Alternative sein. Hintergrund: Die öffentliche Hand fordert schon seit 2010 im „Beschaffungserlass für Holzprodukte“ bei Staatsaufträgen ab einem Warenwert von 2000 Euro einen Nachweis, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft stammt.

Diesen Einzelnachweis kann man beim ift anfordern. Nach Prüfung der relevanten Daten durch einen ift-Experten erfolgt eine Bestätigung und die Prüfbescheinigung kann innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt werden.

Nachweis auch vom DIUG: Auch das handwerksnahe Deutsche Institut für umweltgerechte Produktion und gesundes Wohnklima (DIUG) schafft eine kostengünstige Lösung zum Beschaffungsnachweis, denn dieser kann auch von neutralen, vereidigten Sachverständigen des Tischlerhandwerks vorgenommen werden. Ulrich Leber, selbst Diplomingenieur und vereidigter Sachverständiger mit Erfahrung als Berater des Tischler- und Schreinerhandwerks, versichert die seriöse und rechtssichere Durchführung der Prüfungen.

www.bit.ly/einzelnachweis-ift | www.leben-raum-gestaltung.de/diug.html

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