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Schweizer Institut für Glas am Bau

Ab sofort gilt die SIGAB Richtlinie 002

Die seit Januar 2018 gültige SIGAB Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile“ liefert ab sofort in der Schweiz die Grundlagen für einen adäquaten Einsatz von Glasbauteilen. Der sicherheitsrelevante Einsatz von Glas am Bau ist in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

Die Richtlinie spricht gleichermaßen Fenster-, Tür- und Fassadenbauer sowie Glasanbieter an, ebenso Architekten: Über 20 Anforderungen an den Schutz von Personen und Räumen listet die neue Richtlinie auf. Dabei sind spezielle Anforderungen wie „Durchschusshemmung“ sowie solche aus dem Baualltag, z.B. Absturz- und Einbruchhemmung, Ballwurfsicherheit, Schutz vor Schnittverletzungen, z. B. in Sport- und Kindertagesstätten. Generell gilt: Verglasungen sind in der Schweiz unterhalb von 1 m ab begehbarer Fläche grundsätzlich mit Sicherheitsglas auszuführen, d.h. VSG oder ESG.

Die Richtlinie lässt sich einzeln oder mit anderen SIGAB-Publikationen über die Website des Schweizer Instituts für Glas am Bau bestellen auf

www.sigab.ch

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