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Personal/Mitarbeitergesundheit

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt

_ Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen haben eine Gefährdungsbeurteilung bislang nicht oder nicht vollständig durchgeführt, obwohl die Beschäftigten und auch der Betrieb davon profitieren. Der Grund hierfür liegt im Mangel an Erfahrung und Expertise oder in der Unsicherheit, welche konkreten Schritte aus den gesetzlichen Vorgaben abzuleiten sind.

Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, etwaige Maßnahmen abzuleiten, diese umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb

Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz allerdings nicht. Viele Betriebe können nicht in ausreichendem Umfang auf Unterstützung durch Betriebsärzte oder Sicherheitsfachkräfte zurückgreifen. Möglicherweise sehen sie in der Gefährdungsbeurteilung auch überflüssigen Formalismus oder gar eine unbegründete Mängelliste, die mit Aufwand verbunden ist und das Tagesgeschäft behindert.

Um Berührungsängste mit dem Thema zu beseitigen und Personalverantwortliche bzw. Geschäftsführer aus dem Handwerk über Sinn und Zweck von Gefährdungsbeurteilungen zu informieren, findet im Rahmen des 4. Präventionskongresses „Gesund leben und arbeiten.“ am 22. Juni ein eintägiges Intensivseminar in der „FILharmonie“ in Filderstadt bei Stuttgart statt.

Neben den konventionellen Themen wie etwa der Einrichtung von Arbeitsplätzen, der Auswahl von Geräten und Maschinen, dem Umgang mit Gefahrstoffen oder Krankheitserregern oder Fragen der Arbeitsorganisation und Arbeitszeit werden dabei auch die psychischen Belastungen berücksichtigt. Denn die hierdurch bedingte hohe Zahl krankheitsbedingter Fehltage ist angesichts des Fachkräftemangels oft nicht zu kompensieren.

Die Gefährdungsbeurteilung zeigt Wege auf, mögliche Belastungen zu erkennen und geeignete präventive Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Neben der Darstellung formaler Aspekte wie der rechtlichen Verantwortlichkeit, der Dokumentation oder der Rangfolge von Schutzmaßnahmen werden Organisation und Verfahrensschritte beleuchtet.

Im Mittelpunkt des Seminars stehen konkrete Tipps zur Durchführung, die durch Praxisbeispiele und Übungsaufgaben ergänzt werden. —

Intensivseminar “Gefährdungsbeurteilung im Handwerk“

Hier die Agenda dieses Intensivseminars auf dem 4. Präventionskongress am 22. Juni 2018:

  • Ziel und Aufgabe von Gefährdungsbeurteilungen
  • Rechtlicher Hintergrund
  • Betrieblicher Nutzen
  • Verantwortlichkeit, Delegation, Beteiligte
  • Konventionelle Gefährdungsarten
  • Psychische Belastungen
  • Risiko und Priorisierung
  • Hierarchie der Maßnahmen (STOP*-Prinzip)
  • Organisation und Verfahrensschritte
  • Praktische Durchführung
  • Dokumentation
  • Unterstützung und Informationsquellen
  • Von der Analyse zur Maßnahme: praktische Übungsbeispiele

Die Teilnahmegebühr beträgt 199 Euro, der Veranstaltungsort ist die FILharmonie in Filderstadt bei Stuttgart. Beginn des Seminars ist 08:30 Uhr.

www.praeventionskongress-2018.de

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