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auf die Ausführungsvariante kommt es an

Rollladen = Sonnenschutz?

_ Was ist ein Rollladen also per Definition? Ein Sonnenschutz? Ein Sichtschutz oder eine Abdunklung? Lassen wir die Betrachtungen zum Einbruchschutz an dieser Stelle einmal außen vor, denn sie haben auf die Beurteilung dieser Fragen keinen Einfluss.

Sonnenschutz per Definition?

In der DIN EN 12216 (Abschlusse - Terminologie, Benennungen und Definitionen) wird der Rollladen als „Abschluss, dessen Behang durch Rollen einfahrbar ist und aus miteinander verbundenen horizontalen Stäben besteht, die wendbar oder nicht wendbar sind und in Fuhrungsschienen gefuhrt werden“, beschrieben. Grundlegende Bewegungen des Behangs werden mit „Ausfahren/Einfahren: Bewegung des Behangs, die zu einer Vergrößerung/Verkleinerung der abgedeckten Oberfläche fuhrt“ oder „Öffnen/Schließen: Verwendete Begriffe zur Beschreibung der Erhellung (Öffnung) oder Ver-dunkelung (Schließen) auf eine ausgefahrene Position des Behangs mit Stäben oder Lamellen die wendbar oder verstellbar sind“ definiert.

Der Begriff Sonnenschutz kommt in der DIN EN 12216 interessanterweise nur in Verbindung mit „innen liegendem Sonnenschutz“ vor. Die für innen liegende Produkte passende DIN EN 13120 spricht zumindest an einem Punkt von Sonnenschutzeinrichtungen.

Durchforstet man alte und neue allgemein gebräuchliche Normenversionen der Rollladen- und Sonnenschutzbranche, so wird man bei der Suche nach einer Definition, welche Produkte als Sonnenschutz geeignet sind, nur in der heute nicht mehr gültigen Fassung der DIN 18073 von 1990 bei Markisen, Jalousien und Außenrollos fündig.

Hier wird zumindest bei den Markisen auf den Schutz von Sonneneinstrahlung bzw. bei den Jalousien und den Außenrollos auf den Schutz vor „Lichteinfall“ hingewiesen.

Die DIN EN 13363-1, Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen - Berechnung der Solarstrahlung und des Lichttransmissionsgrades – Teil 1: Vereinfachtes Verfahren und DIN EN 13363-2, Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen – Berechnung der Solarstrahlung und des Lichttransmissionsgrades – Teil 2: Detailliertes Berechnungsverfahren sprechen zwar von Sonnenschutzeinrichtungen, ohne diese weiter zu qualifizieren. Erst beim Studium der DIN EN 14500, Abschlüsse - Thermischer und visueller Komfort - Prüf- und Berechnungsverfahren und DIN EN 14501,

Abschlüsse - Thermischer und visueller Komfort - Leistungsanforderungen und Klassifizierung wird man bezüglich der Definition Sonnenschutz fündig. Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf alle Arten von Abschlüssen, Markisen und Jalousien, die in der EN 12216 definiert sind und in der Norm als Sonnenschutzeinrichtungen beschrieben werden.

Hier werden die entsprechenden Eigenschaften und Klassifizierungen für den thermischen Komfort, den Sonnenfaktor (Gesamtenergiedurchlassgrad), den sekundären Wärmeabgabegrad, den direkten Transmissionsgrad festgelegt. Für den visuellen Komfort wird die Abdunkelungs-/Verdunkelungsleistung, der Sichtschutz bei Nacht, der Sichtkontakt nach außen, Blendschutz, Tageslichtnutzung und der Farbwiedergabeindex beurteilt. Es erfolgen auch die Hinweise, dass Kenngrößen wie z. B. gtot nicht anwendbar sind, wenn die Produkte wie z. B. bei der Gelenkarm-Markise nicht parallel zur Verglasung angebracht sind.

Man muss jetzt nicht weiter auf die sehr technischen Ausführungen der Normen eingehen und weitergehende Betrachtungen ausführen. Eine klare und eindeutige Antwort auf die ursprüngliche Frage im Titel des Artikels „Rollladen = Sonnenschutz?“ bekommen wir bei einer ersten einfachen Betrachtung der Normen-Literatur so nicht.

Hier könnte man allenfalls werten und daraus ableiten, dass Jalousien und Rollos explizit und detailliert beschrieben werden, während auf Abschlüsse wie Rollläden nur sehr, sehr begrenzt eingegangen wird.

Stellt man auf Grundlage dieser Erkenntnisse die berühmte Frage an Radio Eriwan, so lautet die Antwort: „Im Prinzip nein, wenn ein alternativer Sonnenschutz vorhanden ist“, was aber in den allermeisten Fällen nicht so sein sollte, da in nur sehr wenigen Fällen Rollläden mit einem weiteren außen liegenden Produkt kombiniert werden.

Im Sinne einer ordnungsgemäßen Planung durch einen Architekten, Fachplaner etc. und Nutzung der Normenliteratur muss die Antwort hingegen sehr deutlich und klar Nein lauten. Hier dürfte ein „normaler“ handelsüblicher Rollladen bei genauer Auslegung eines gewünschten Sonnenschutzes nicht zur Ausführung kommen, da er den Lichteinfall und damit die Steuerung des Tageslichtanteils im Raum nicht ausreichend bzw. bis gar nicht steuern kann und damit ein visueller Komfort nicht gegeben ist.

Natürlich gibt es in diesem Bereich mit jalousierbaren Rollläden oder Ausstellerrollläden sehr gute Lösungen, Rollladen und Sonnenschutz in einem Produkt zu vereinbaren. Das machen südliche Länder wie Italien auch heute noch so, und im Dachbereich ist die Ausführung des Ausstellerrollladens auf einem Dachflächenfenster auch in unseren Breitengraden eine sehr gebräuchliche Lösungsvariante, wenn es um Sonnenschutz geht.

Was versteht man unter der üblichen Anwendung unter Sonnenschutz

Kommen wir wieder zurück auf die eingangs erwähnte Sonnenbrille. Sie ermöglicht trotz Schutz vor der Sonne den Durchblick ins Freie, weil sie transparent ist. Und genau diese Eigenschaft ist dem „normalen“ Rollladenpanzer verwehrt. Er produziert je nach vorhandener oder nicht vorhandener Stanzung in den Lamellen unschöne Lichtpunkte im Raum, die gerade bei Morgensonne durch die Fokussierung der Lichtenergie je nach Blickrichtung des Bewohners eine starke und sehr unangenehme Blendung hervorrufen kann.

War der Rollladen früher einmal die gebräuchliche und bezahlbare Lösung, die leicht einzubauen war, so gibt es heute alternative Lösungen, die Sonnenschutz wesentlich besser erfüllen können. Schreibt man die anerkannten Regeln der Technik fort, so muss man eigentlich feststellen, dass der „normale“ Rollladen den Anforderungen an Sonnenschutz im Sinne des Anwenders und der Erfüllung der Ansprüche in Hinblick auf thermischen und visuellen Komfort nur noch sehr sehr eingeschränkt Rechnung tragen kann.

Was folgt daraus?

Bei der heutigen Planung von Büro- oder Industriegebäuden spielt der Rollladen schon lange keine Rolle mehr als Sonnenschutz. Raffstore & Co. haben sich hier schon lange etabliert und Rollläden haben nur da eine Chance, wo sie im Erdgeschoss vornehmlich als Sichtschutz fungieren sollen, um neugierigen Personen oder möglichen Einbrechern den Einblick in die Büros zu verwehren, bzw. einen Einbruch zu verhindern.

Betrachtet man den heutigen Wohnungsbau im Vergleich zu dem Zeitraum von vor 10 Jahren, so hat sich hier sehr viel in Richtung Sonnenschutz getan. Raffstoren und textile Systeme gehören immer öfter zur Grundausstattung von Neubauten. Hier gilt es aber auch zu beachten, das heute mehr und mehr nach Raumnutzung entschieden wird.

So werden Schlafräume nach wie vor in den meisten Fällen mit Rollläden versehen, während bei Wohnzimmer, Esszimmer und anderen Zimmern Raffstore und textile Systeme Einzug halten. Der Mensch entscheidet hier mehr und mehr nach seiner Raumnutzung und wählt danach das entsprechende Produkt aus. Dabei haben Räume die am Tag benutzt werden einen ganz klaren Fokus auf den visuellen Komfort, während bei Schlafräumen nach wie vor der Sichtschutz und das Gefühl nach Sicherheit an erster Stelle stehen. Gemeinsam haben alle Lösungen, dass der Motorisierungsgrad und die Automationsrate nicht zuletzt durch Smarthome stark ansteigen, bzw. noch weiter ansteigen werden.

Bei Wohnungsbaugesellschaften und Mehrfamilienhäusern sieht es aus Gründen des Preisdrucks unverändert aus. Der Rollladen muss hier je nach Himmelsrichtung die Funktion des Sonnenschutzes übernehmen und der Gebäudebewohner die Nachteile, wie reduzierte Tageslichtanteile, ein erhöhter Anteil an Kunstlicht und eingeschränkten visuellen Komfort in Kauf nehmen. An diesen Ausführungen wird sich auch in nächster Zeit nichts verändern, sodass hier nach wie vor große Stückzahlen von Rollläden weiterhin verkauft werden.—

Olaf Vögele