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Leserreaktion

“Die pauschale Forderung nach bruchsicherem Glas sehe ich als überzogen an“

„Ich möchte mich als einer der Einsprecher zum Normentwurf einmal zu diesem Thema melden. Auf der Fachtagung Normung und Technik [Anm.d.Redaktion: Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf S. 74/75] wurde die Menge der Einsprüche zur DIN 18008 Teil 1 Abschnitt 5.1.4 mit 177 Stück und zusätzlich mit 101 Kommentaren benannt. An dieser sehr hohen Zahl ist deutlich zu erkennen, dass der o. g. Absatz von sehr vielen Verarbeitern und Praktikern nicht mitgetragen wird. Ich vermisse derzeit in der Fachpresse einen offenen Umgang mit diesen Einsprüchen.

Im Zusammenhang mit der pauschalen Forderung, dass zugängliche Vertikalverglasungen mit bruchsicherem Glas ausgeführt werden sollen, wird immer das Sicherheitsthema vorgeschoben. Hierzu stelle ich fest, dass es derzeit keine verlässlichen Zahlen zu dem Gefährdungspotenzial von Floatverglasungen gibt. Nach intensiver Recherche zu diesem Thema habe ich keine belastbaren Zahlen bekommen (trotz diverser Anfragen, unter anderem beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder”). In den Publikationen in Verbindung mit Sturzunfällen wird deutlich darauf hingewiesen, dass tödliche Unfälle durch das Herabstürzen aus geöffneten Fenstern vorliegen (dieses wird durch Sicherheitsglas nicht verbessert). Die Deutsche Gesetzliche UV gibt für 2016 an, dass nur 1,7 % der meldepflichtigen Unfälle in Verbindung mit Türen stehen. Genauere Klassifizierungen zu dieser Unfallart werden jedoch nicht gegeben.

Diesen Punkten stehen die Bandscheibenvorfälle und die damit verbundenen Kosten gegenüber. Allein in unserer Firma liegen in diesem Jahr bereits zwei Bandscheibenvorfälle von Monteuren vor.

Der Argumentation des BF, dass die höheren Gewichte durch geeignete Hilfsmittel aus der Welt zu schaffen sind, ist nicht ganz korrekt. Dieses mag den Neubau betreffen, nicht jedoch den Altbau, bei dem oft kein Platzangebot für derartige Hilfsmittel vorhanden ist und die Elemente durch Treppenhäuser zu führen sind. Auch der Hinweis auf dünnere ESG Verglasungen zieht nur begrenzt, da beschichtetes ESG in 4 mm nur bis zu einer Höhe von 2,00 m zu verwenden ist. Danach ist wieder 5 oder 6 mm ESG zu verwenden. Mit der stärkeren Verglasung sind im Kunststofffensterbereich auch gleichzeitig die Armierungsstärken anzuheben, was wiederum zu einer Gewichtserhöhung führt. Diese Gewichtserhöhung führt in der Handhabung der Fenster zu deutlichen Beeinträchtigungen und zusätzlichen Wartungen.

Die pauschale Forderung nach bruchsicherem Glas im privaten Bereich (für alle anderen liegen bereits ausreichende Regelungen vor (GUV, Arbeitsstättenregelung usw.)) sehe ich als überzogen an. Eine Win-win-Situation ist für mich bei einer derart starren Regelung für Kunden, Verarbeiter und Monteure nicht zu erkennen. Der Nutzen für die Glasindustrie ist hingegen deutlicher sichtbar. Im letzten Jahr ist die Abnahme von VSG in Deutschland um über 3 % gestiegen. Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren aufgrund der gestiegenen Sicherheitsbedürfnisse auch weiterhin ansteigen. Aus derartigen Anforderungen des Marktes sehen wir eher die Möglichkeit einer Win-win-Situation.“

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