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eurocodes müssen beachtet werden

Vorsatzschleusen fallen unter die Bauproduktenverordnung

Vorsatzschleusen und die zugehörigen Podeste fallen unter die seit Juli 2013 geltende Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 3 05/2011. Bauherren und Planer von Logistikhallen sollten deshalb darauf achten, dass die Hersteller über entsprechende Zertifikate gemäß DIN EN 1090 für tragende Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich verfügen.

Die Bauproduktenverordnung regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt. Zugleich legt sie die Anforderungen an die Leistungserklärung sowie die CE-Kennzeichnung für alle europäischen Länder fest, da es sich hier um tragende Bauteile aus Stahl handelt und es bestehen Lastannahmen für Nutzlasten nach EN 1991-1-1. Podeste und Vorsatzschleusen von Hörmann erfüllen die Anforderungen der BauPVO und tragen das CE-Kennzeichen, was die Bemessung nach den europaweit einheitlichen Eurocode-Regeln voraussetzt. Die werkseigene Produktionskontrolle ist nach EN 1090-1 zertifiziert.

Wer die Anforderungen der BauPVO nicht einhält oder das CE-Kennzeichen unberechtigt führt, riskiert den Ausschluss bei Ausschreibungsverfahren. Im Schadensfall drohen haftungsrechtliche Konsequenzen.

www.hoermann.de

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