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Im Interview mit Paul van Gerven

So können Sie auch mit einer Altersversorgung punkten

Glaswelt – Man stelle sich vor, dass zwei Personen einen Handwerksbetrieb führen. Nun hat der eine einen Unfall, kann nicht mehr weiterarbeiten und möchte sich auszahlen lassen. Das kann für den, der den Betrieb alleine weiterführt, existenzgefährdend sein, oder?

Paul van Gerven – Ja, dem beugt man vor, wenn man eine Unfallversicherung auf Gegenseitigkeit abgeschlossen hat.

Glaswelt – Betriebsinhaber oder Gesellschafter können sich also gegenseitig vor Ausfällen absichern?

van Gerven – Ja, das ist richtig. Zur Absicherung der privaten und gewerblichen Existenz empfehle ich eine Unfall- und eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit abzuschließen. Im Krankheitsfall bietet sich eine Rückdeckungsversicherung der Gesellschaft an mit der Möglichkeit, ab dem vierten Tag das komplette Bruttogehalt des GGF abzusichern. Neben der Vergütung bei Krankheit oder Unfall sollten in einem Vertrag für GGF auch Vereinbarungen zu Versorgungszusagen, zusätzlichen Leistungen wie Erstattung von Reisekosten und eine D&O Versicherung (siehe Info-Kasten) für Haftungsfälle geregelt sein. Tipp: Bei der Lohnfortzahlung sind viele jedoch nicht informiert, dass, wenn Sie dazu eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, es da eine Überschneidung gibt. Das Krankentagegeld wird nicht bei laufender Lohnfortzahlung bezahlt, diese Versicherung wird also niemals Leistung erbringen. Denn die Auszahlung zusätzlich zur Lohnfortzahlung wäre eine Bereicherung, die der Gesetzgeber untersagt.

Glaswelt – Dann macht das Krankentagegeld da keinen Sinn?

van Gerven – Es besteht die Möglichkeit, den Beginn des Krankentagegeldes nach hinten zu verschieben, zum Beispiel ab dem 183. Tag, also wenn die vertragliche Lohnfortzahlung beendet ist. Alternativ bietet sich eine Rückdeckungsversicherung der GmbH an. Die lässt sich über einen fixen Zeitraum wie ein Jahr abschließen. Wenn dann einer der Gesellschafter erkrankt oder einen Unfall haben sollte, bekommt die GmbH das komplette Bruttogehalt des Gesellschafters über den vereinbarten Zeitraum bezahlt.

Glaswelt – Was ist noch wichtig, um den Betrieb und die GGF abzusichern?

van Gerven – Eine Risikolebensversicherung zugunsten des Betriebs genießt für mich hohe Priorität. Wenn einer der Gesellschafter verstirbt, bekommt der Betrieb eine Todesfallsumme, damit der Erbe der verstorbenen Person ausbezahlt werden kann. Ansonsten kann solch ein Fall ein Unternehmen wieder in Existenznot bringen.

Glaswelt – Was ist mit Rente oder Pension?

van Gerven – Da gibt es zwei Formen. Einmal die mittlerweile unübliche Pensionszusage, die über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wurde, aber meistens die Zusagen nicht erfüllt hat. Heute sind die Unternehmen meist GmbH und die Pensionszusagen werden ausgelagert. Bei so etwas sollte man auf jeden Fall den Steuerberater hinzuziehen. Die einfachste und unkomplizierteste Altersvorsorge ist die klassische Direktversicherung. Für die Geschäftsführung empfehle ich eine Unterstützungskasse. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie können sehr hohe Beträge einzahlen und genießen gravierende steuerliche Vorteile bei der Auszahlung. Eine dieser beiden Varianten sollte man anbieten.

Glaswelt – Womit wir bei der betrieblichen Altersvorsorge sind. Kann ein kleinerer Betrieb so etwas auch für seine Mitarbeiter anbieten?

van Gerven – Im Gegensatz zu den Großunternehmen, wo das mittlerweile üblich ist, wird eine Betriebsrente in kleinen Betrieben eher selten angeboten. Es würde aber für jeden Arbeitnehmer Sinn machen, weil die gesetzliche Rente wohl nicht ausreichen wird.

Glaswelt – Kann denn ein kleines Unternehmen um 20 MA eine betriebliche Rente anbieten?

van Gerven – Ja. Eigentlich ist es sogar ein Muss eines jeden Betriebes, seinen Mitarbeitern die Vorteile einer solchen betrieblichen Altersvorsorge mitzuteilen, zumal das auch noch vom Staat gefördert wird. Abgewickelt wird die betriebliche Altersvorsorge über eine Rentenversicherung.

Glaswelt – Was kostet das den Arbeitgeber?

van Gerven – Wenn ein Angestellter einer betrieblichen Altersvorsorge zustimmt und jeden Monat 100 Euro gespart werden, spart der Arbeitgeber etwa 20 Euro Sozialabgaben ein, da die Vorsorge vom Brutto abgezogen wird. Nach dem neuen Gesetz muss der AG 15 Prozent dazu zahlen. Das kann auch ein Mittel zur Mitarbeiterbindung sein: Statt 100 Euro mehr netto für den Mitarbeiter, die den Betrieb circa 200 Euro kosten, investiert der Betrieb 100 Euro in die Altersvorsorge. Das kann so angelegt werden, dass falls der Mitarbeiter innerhalb der ersten 5 Jahre nach Abschluss der Altersvorsorge den Betrieb verlässt, der bislang angesparte Betrag im Betrieb bleibt. Danach geht alles Angesparte auf den Arbeitnehmer über. Ein interessantes Instrument also, einen Mitarbeiter zu binden. —

Info

Eine D & O Versicherung (D & O steht für Directors and Officers) schließt ein Unternehmen üblicherweise für seine leitenden Angestellten ab. Diese Versicherung ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die die private finanzielle Haftung der Mitarbeiter deckt, also eine Art Berufshaftpflicht.

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