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VFF und BF: Kabinett geht entscheidenden Schritt beim Klimaschutz

Der Bundesverband Flachglas (BF) und der Verband Fenster + Fassade (VFF) begrüßen das am 3. Dezember vom Kabinett beschlossene “Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ und den Start des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)“. “Der Beschluss lässt die dringend notwendige Umsetzung der Klimaschutzziele wieder in erreichbare Nähe rücken“, so die Verbandsgeschäftsführer Jochen Grönegräs (BF) und Ulrich Tschorn (VFF).

Zahlreiche Gespräche von VFF und BF in den Netzwerken mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und weiteren Vertretern aus Politik und Wirtschaft hätten letztendlich den gewünschten Erfolg gebracht, heißt es in der Pressemitteilung der Verbände. Das Thema „Energieeffizienz im Gebäudebereich“ stehe wieder ganz oben auf der politischen Agenda. „Endlich wurde diesem für die Zukunft so wichtigen Thema wieder der Stellenwert eingeräumt, den es verdient hat“, so die Verbandsgeschäftsführer.

Wesentliche Inhalte des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)
Zu den zentralen Sofortmaßnahmen des Aktionsplans zählt zunächst die Einführung der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungen mit einem Fördervolumen von einer Milliarde Euro jährlich. Die Förderung gilt ab 2015 über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und dient als Ergänzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. „Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärmeenergie in Wohngebäuden. Dabei werden die Voraussetzungen für die steuerliche Abschreibung am CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW ausgerichtet“, erklärt Ulrich Tschorn.

Die Förderungen betreffen sowohl selbstgenutztes als auch vermietetes Wohneigentum. Dabei muss die steuerliche Förderung den Mietern zum Beispiel durch Abzug von der Modernisierungsumlage zugutekommen. Jochen Grönegräs ergänzt: „Die Förderung betrifft sowohl Einzel- als auch Gesamtmaßnahmen, ein wichtiges Signal für Modernisierer.“

Außerdem werde die steuerliche Abschreibbarkeit von Handwerkerleistungen ergänzt, so formulieren es die Verbandsgeschäftsführer: Konnten bislang auch kleine Beträge abgesetzt werden, ist ab sofort nur noch eine Steuerschuld von 300 bis 1.200 Euro abzugsfähig, was einer Summe der Rechnungen von mindestens 1.500 bis wie bisher 6.000 Euro entspricht. Damit soll der bürokratische Aufwand bei der Abwicklung von kleinen Rechnungsbeträgen eingedämmt werden.

„Dass nach jahrelanger Diskussion endlich die steuerliche Förderung kommt, ist besonders begrüßenswert“, betonen Tschorn und Grönegräs. „So manche energetische Modernisierungsmaßnahme wurde in den letzten Jahren in Erwartung einer Einführung zurückgestellt – jetzt ist auf den dringend notwendigen Schub zur Anhebung der Sanierungsrate zu hoffen.“

Eine weitere wesentliche Sofortmaßnahme des NAPE ist die Ausweitung der Gebäudesanierungsprogramme um 200 Millionen Euro für den Nichtwohnbau auf künftig zwei Milliarden Euro jährlich ab 2015. Neu eingeführt wird hier der Förderstandard „Effizienzhaus Plus“ inklusive Beratung. Gefördert werden dabei die Sanierung und der Neubau von Gewerbegebäuden und Gebäuden kommunaler und sozialer Einrichtungen. Auch im Wohnbau gibt es Neuerungen: Die Verwendung von 300 Millionen Euro für die Zuschussförderung zählt ebenso dazu, wie die Einführung des Förderstandards „Effizienzhaus Plus“ inklusive Beratung und die stärkere Aktivierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in der Kredit- und Zuschussförderung.

Weitere wichtige Aspekte des Kabinettsbeschlusses sind die Einführung eines neuen Ausschreibungsmodells mit dem Schwerpunkt Stromeffizienz mit einem aufwachsenden Fördervolumen von 150 Millionen Euro jährlich ab 2018 und die Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für Contracting-Verträge.

„Alles in allem kann man sagen, dass der Senkung des Energieverbrauchs in Zukunft eine ganz entscheidende Rolle zukommt. Der vorliegende Kabinettsbeschluss enthält dafür alle wichtigen und richtigen Instrumente. Nur so können die beschlossenen Klimaschutzziele erreicht werden“, so die Verbandsgeschäftsführer abschließend.

In der Pressemitteilung wurde nicht darauf eingegangen, dass die Finanzierung des Aktionsplans der Bundesregierung noch nicht gesichert ist. Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern stehen noch an. Die GLASWELT ist in ihrem Newsletter, den sie am 03. Dezember verschickt hat auf diesen Finanzierungsvorbehalt eingegangen. Hier geht es zur Newslettermeldung.

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