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Neue Bestimmungen des Finanzministers zum Steuerbonus

Anfang 2010 hat der Bundesminister der Finanzen die Bestimmungen zum verdoppelten Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen erneuert bzw. präzisiert. Darüber informiert der aktuelle Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Hinweise zu Voraussetzungen, begünstigten handwerklichen Tätigkeiten, Nachweisen und Höhe des Steuerbonus werden um praktische Beispiele ergänzt.

Zur Online-Bestellung bei Marketing-Handwerk

Der Muster-Flyer lässt sich hier herunterladen