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Steuerbonus für Sanierungswillige wieder auf der Agenda

Anfang Dezember 2014 will das Bundeskabinett Maßnahmen zur CO2-Einsparung beschließen. Denn ihre eigenen 2020-Ziele sind ohne neue Impulse nicht zu erreichen. Mit auf der Liste steht wieder einmal die steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden.

Der Entwurf des „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ der Bundesregierung ist bereits bekannt. Aktionsprogramm Klima 2020 Auf den Seiten 15 und 23 wird in diesem ein nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angekündigt, zudem für den Gebäudebereich unter anderem folgende „Sofortmaßnahmen“ gehören (Seite 26):

  • Steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungen
  • Weiterentwicklung, Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis 2018
  • Heizungscheck
  • Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen
  • Qualitätssicherung und Optimierung / Weiterentwicklung der bestehenden Energieberatung

Wenn die Regierung das Thema nun kraftvoller angehen will, kann sie auf Vorschläge und Erfahrungen aus dem Jahr 2012 zurückgreifen. Die frühere schwarz-gelbe Regierung hatte damals ein "Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden" auf den Weg gebracht. Dabei sollten Investoren über zehn Jahre lang jedes Jahr zehn Prozent ihrer Aufwendungen für die energetische Gebäudesanierung steuerlich absetzen können. Das Gesetz wurde im Bundesrat gestoppt, weil die Länder zu hohe Einnahmenausfälle fürchteten. Als Kompromiss wurde ein "Bonusmodell" diskutiert, so berichtet die Rheinische Post in ihrer online-Ausgabe, bei dem der jährliche Steuerbonus auf maximal 2250 Euro begrenzt werden sollte. Dieses Bonusmodell könnte als Teil des von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab 2016 geplanten Investitionspakets in veränderter Form wieder auf den Tisch kommen, hieß es in Berlin.

Die Wohnungsverbände bekräftigten ihre Forderung nach einem Steuerbonus. "Die Energiewende kann nur funktionieren, wenn alle Gebäudeeigentümer angemessen dabei unterstützt werden. So muss es endlich steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für die energetischen Sanierungsmaßnahmen durch private und institutionelle Bauherren geben", sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Die KfW-Förderung solle zudem "auf mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr" aufgestockt werden.

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, erwartet von Bundesregierung und Ländern ein "klares Bekenntnis zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand". Und Kohler plädiert ebenfalls eindeutig für eine steuerliche Förderung.

Ob, und wenn ja, wann und zu welchen Konditionen und für welche Maßnahmen eine steuerliche Abschreibung tatsächlich kommt, bleibt vorerst abzuwarten. Zunächst muss das Vorhaben am 3. Dezember 2014 im Bundeskabinett abgesegnet werden. Falls die angestrebte Lösung die Zustimmung des Bundesrats erfordert, könnte es schwierig und auch langwierig werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlich dieses Mal schon im Vorfeld eine Lösung sondiert haben, damit es nicht zu einer neuen Hängepartie kommt.