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Was ändert sich durch die neue DIN EN 14428 “Duschabtrennungen“?

Bereits im September 2015 erschien die Neuausgabe der DIN EN 14428 „Duschabtrennungen“. Erfahren Sie hier, was sich für Verarbeiter ändert. Allerdings bleibt eine große Frage: Ab wann gilt die Neuauflage der DIN EN 14428?

Auch wenn es die neue Norm schon gibt, die DIN EN 14428 „Duschabtrennungen“ wurde bis dato noch nicht im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Das bedeutet: die Novellierung hat für Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen gegenwärtig noch keine Bedeutung. Aktuell gilt für Verarbeiter also noch die Vorgängernorm Ausgabe 2008-04 mit dem dortigen Passus zur Einzelfertigung im Nationalen Anhang NA.

Das wird sich für Verarbeiter ändern

Hier schon einmal vorab die wichtigsten glasrelevanten Veränderungen der kommenden Version der DIN EN 14428:

Flaches Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) muss nun die Anforderungen der Neuauflage der ESG-Norm DIN EN 12150-1 erfüllen. Für Glasdicken ab 4 mm kann demnach Standard-Bau-ESG verwendet werden. Bei einer Glasdicke von 3 mm muss die Prüfung der Bruchstruktur jedoch nun 40 statt 15 Bruchstücke ergeben.

Es wurden Anforderungen für gebogenes ESG und für Verbund-Sicherheitsglas (VSG) definiert. VSG darf demnach keine Bohrungen enthalten. Weiter wird auf die Anfälligkeit der VSG-Kanten gegenüber dem Eindringen von Wasser hingewiesen.

Wichtig: Die Neuausgabe enthält keinen Passus mehr zur Einzelanfertigung. Dieser Passus ist nicht mehr erforderlich, da er nun allgemein und für alle Bauprodukte gültig in Artikel 5 a) der europäischen Bauproduktenverordnung steht.

Die Bekanntgabe der Neuausgabe der DIN EN 14428 wird in einem der nächsten Amtsblätter erwartet.