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Hermann Hubing wittert politischen Soka-Bau-Skandal

Erst vor wenigen Wochen atmeten viele Tischler und Montagebetriebe auf, als das Bundesarbeitsgericht am 21.09.2016 entschied, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes vom 17.03.2014 unwirksam ist. Nun rumort es im Handwerk: scheinbar plant das Bundesarbeitsministerium ein Gesetzesvorhaben, um die Rechtsprechung zu korrigieren. Gerüchten zufolge soll dieser Gesetzentwurf zeitnah durch die Regierungsfraktionen eingebracht werden.

Hermann Hubing, Hauptgeschäftsführer von hessenTischler, dem Landesinnungsverband des hessischen Tischlerhandwerks, wittert einen Skandal: „Es wird versucht, durch ein Gesetz nachträglich die rechtswidrige Handlungsweise von Soka-Bau zu heilen und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auszuhebeln." Dieses Verhalten sei nicht nur rechtsstaatlich höchst fragwürdig, sondern fördere auch die Politikverdrossenheit und das Misstrauen des Mittelstandes in die Politik der Bundesregierung.

„Die Bundesregierung versucht offenbar, Soka-Bau zu retten. Um die vielen Betriebe, die die Soka-Bau mit ihrem Handeln verfolgt und in den wirtschaftlichen Ruin getrieben hat, hat sich die Bundesregierung jedoch nicht gekümmert", kritisiert Hubing.

Im Namen des hessischen Tischlerhandwerks fordert Hubing die Fraktionen im Bundestag auf, das in aller Eile an der Öffentlichkeit vorbei geplante Gesetzesvorhaben zu stoppen.

Mehr zur Gerichtsentscheidung in der Soka-Bau-Angelegenheit: 
https://www.glaswelt.de/news/news-soka-bau-zahlungsverpflichtung-war-rechtswidrig