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Staat erhöht Fördermittel für den Einbau von Sicherheitstechnik

Am 9. August 2018 hat die bundeseigene KfW-Bankengruppe darüber informiert, dass die Fördergelder für den Einbau von Sicherheitstechnik ab sofort von 50 Mio. Euro auf 65 Mio. Euro erhöht werden. Auch gibt es wieder Zuschüsse für Baumaßnahmen, welche Barrieren in Wohnräumen reduzieren. Der Fördertopf ist hier 75 Mio. Euro schwer.

Damit reagiere man auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Fördergeldern in den Bereichen Einbruchschutz und Barrierereduzierung, so das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe in der Mitteilung.

Förderung bereits ab einer Investition von 500 Euro

Wer sich für den Einbau von Sicherheitstechnik durch einen Fachmann entscheidet, kann von den vielseitigen Fördermöglichkeiten durch den Staat profitieren. Ab einer Summe von 500 Euro erhalten Hauseigentümer und Mieter 20 % der investierten Summe für Einbruchschutzmaßnahmen vom Staat zurück. Wichtig ist es, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht vorgesehen.

Förderung über das Online-Portal der KfW beantragen

Der Antrag für die Fördermittel wird nach Registrierung im Online-Portal der KfW unter www.kfw.de/zuschussportal ausgefüllt. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden, um zu ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen geeignet sind. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den verschiedenen Förderprogrammen und können bei der Antragstellung unterstützen. Insgesamt kann ein Zuschuss von 20 bzw. 10 % der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.

Verbraucher sollten sich umfassend beraten lassen

Vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus sollten Sie sich zu den Themen Einbruchschutz und Energieeffizienz beraten lassen. Alle wichtigen Informationen zum Einbruchschutz erhalten Endkunden bei Ihrer nächstgelegenen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle.

Als Nachweis für die geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung sollten ein Produktzertifikat sowie die Montageanleitung und eine ausgefüllte Montagebescheinigung vorgelegt werden. Das Bayerische Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Diese enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des Produkts.  

Nachrüstsysteme (Schlösser) müssen der DIN 18104 Teil 1 (aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen) entsprechen und von einem Fachunternehmen eingebaut werden, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der Landeskriminalämter benannt ist. Mehrfachverriegelungssysteme nach DIN 18251 ab der Klasse 3 bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils mit Sperrbügelfunktion sind ebenfalls förderfähig. In der Broschüre „Ungebetene Gäste“ sind alle hier aufgeführten Anforderungen für die förderfähigen einbruchhemmenden Bauteile noch einmal eingehend beschrieben.