Verträge am Bau wurden jahrzehntelang unter Einschluss von AGB und der VOB/B geschlossen. In letzter Zeit sind dazu diverse grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ergangen. Wichtig bei Verträgen ist, dass Vertrauen in die Vertragsregelungen besteht. Davon kann man bei der Vereinbarung der VOB/B langfristig nicht mehr ausgehen.