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CE-Zeichen: Haustürfüllungshersteller geben Hilfestellung

Haustürfüllungen sind Halbzeuge und keine Bauprodukte. Aus diesem Grund fallen sie nur indirekt unter die Bauproduktenrichtlinie. Da es keine eigene Produktnorm für sie gibt, dürfen sie nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.

Haus- bzw. Außentüren unterliegen allerdings sehr wohl der Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen. Spätestens mit Ablauf der Koexistenzphase der DIN EN 14351, Teil 1, sind Haus- bzw. Außentüren ab dem 01. Februar 2010 mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Dies setzt voraus, dass die Hersteller von Haus- bzw. Außentüren die Eigenschaften der eingesetzten Haustürfüllungen in Bezug auf die mandatierten Eigenschaften kennen. Mit dem neuen, von der Fachgruppe Haustürfüllungen im pro-K – Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. erstellten Informationsblatt, werden Angaben über Eigenschaften der Füllungen zur Verfügung gestellt, welche die Hersteller von Haus- bzw. Außentüren benötigen, um ihrerseits ihrer Verpflichtung zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen nachzukommen.

Die Angaben beziehen sich auf Haustürfüllungen aus Kunststoff, glasfaserverstärkten Kunststoff (GfK) und Aluminium. Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem PfB Prüfzentrum für Bauelemente in Stephanskirchen, einer anerkannten und notifizierten Prüfstelle für Außentüren nach DIN EN 14351-1: 2006, erstellt.