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Totalschaden an 700 Holzfenstern

Die Fenster, um die es hier geht, wurden 2000 und 2001 in einem Bürokomplex in das Fassadensystem eingebaut. Ursprünglich wurden IV-68-Standardfenster aus Kiefernholz mit einer hellen durchscheinenden Lasur beschichtet. Dazu gab es Standard-Regenschutzschienen mit Endkappen und eine Standard-Isolierverglasung. Alle Fenster haben das Maß 1,11 m x 2,00 m.

Nach dem Einbau der ersten Fenster wurde schon zwei Jahre danach ein dringender Handlungsbedarf erkannt: die Fenster faulten aus der Fassade. Wie die Aufzeichnungen des beauftragten Sachverständigenbüros erkennen lassen, mussten zu diesem Zeitpunkt (April 2003) bereits 66 Flügelrahmen und 80 Blendrahmen ausgetauscht werden. 115 Blendrahmen mussten generalüberholt werden und an 302 Elementen musste die Oberflächenbeschichtung instandgesetzt werden. Die entstandenen Kosten sind nicht bekannt, dürften aber 70.000 Euro erheblich überschritten haben.

Nach dem Einbau der ersten Fenster wurde schon zwei Jahre danach ein dringender Handlungsbedarf erkannt: die Fenster faulten aus der Fassade. Wie die Aufzeichnungen des beauftragten Sachverständigenbüros erkennen lassen, mussten zu diesem Zeitpunkt (April 2003) bereits 66 Flügelrahmen und 80 Blendrahmen ausgetauscht werden. 115 Blendrahmen mussten generalüberholt werden und an 302 Elementen musste die Oberflächenbeschichtung instandgesetzt werden. Die entstandenen Kosten sind nicht bekannt, dürften aber 70 000 Euro erheblich überschritten haben.

Das damals mit der Begutachtung beauftragte Sachverständigenbüro übergab ein ausgebautes Fensterelement dem ift Rosenheim zur Feststellung der Schadensursache und Benennung geeigneter Mangelbeseitigungsmaßnahmen. Das ift empfahl, die Brüstungsfugen mit Fugensiegel zu versehen und alle Fenster mit einer deckenden Lasur zu beschichten. Nach aktueller Angabe des ifts erfolgte die damalige Aussage unter der Vorgabe einer Bestandsanierung (d.h. ohne Fenstertausch). Die Maßnahmen entsprechen den allgemein bekannten Fachregeln. Aufgrund der Holzart und der extremen Einbaulage ist eine deckende Beschichtung für diesen Anwendungsfall geboten (Merkblatt: Anstrichgruppen für Fenster und Außentüren, ift 05/83). Der Einsatz von Fugensiegel für die Brüstungsfugen von Kiefernholzfenstern ist seit Jahren als Standard anzusehen

 Bei der Sanierung wurde die deckende Lasur exakt bis an die Dichtstofffugen aufgetragen. Das war richtig, denn entsprechend den Fachregeln dürfen Dichtstofffugen nicht überstrichen werden. Allerdings lagen im Bereich der Dichtstofffugen zwei Problemfelder vor: Zum einen gab es eine Haftungsstörung im Randbereich der Fugen. Zum anderen wies ein Teil der Fugen einen Alterungsprozess auf, der zu einem Ablösen und Aufplatzen des dünnen Fugenrandes führt. [...]

Völlig übersehen wurde bei dem ersten Sanierungskonzept, dass die Einbaulage der Fenster zu einer weiteren Feuchtequelle geführt hat.
Die Holzrahmen sind so gefalzt, dass sie in die Glasaufnahme des Pfosten-Riegel-Systems passen. Dadurch liegt die erste Leimfuge des Blendrahmens im Bereich der indirekten Bewitterung, die zweite und dritte Leimfuge ­liegen im „Glasfalz” des Pfosten-Riegel-Systems. [...]

Konsequenz: Der Komplett-Austausch ist günstiger
Auch bei einer aufwendigen Sanierung können einzelne Schwachstellen der Konstruktion nicht mehr beseitigt werden. Betrachtet man deshalb die reinen Mehraufwendungen (jährlicher Austausch und Instandsetzung) für die eingebauten Holzfenster für eine weitere Nutzungsperiode von 22 Jahren, zuzüglich den heute anfallenden Mangelbeseitigungskosten, so übersteigt dieser Betrag die Kosten für einen Austausch der Holzelemente gegen neue Fenster deutlich. Also: Der sofortige Austausch ist auf Dauer eindeutig günstiger.

Wir haben eine Anhäufung von Planungsfehlern, Ausführungsfehlern (wo war eigentlich die Bauleitung?), unterlassener Hinweispflicht und unzu­reichender Sanierung. Der Fensterbauer hat zu helle Fenster ohne Fugen­siegel und mit unzureichend abgedichteten Endkappen geliefert. [...]

Beobachter und Geschädigte könnten den Eindruck gewinnen, dass man vor Gericht, auf hoher See und auch beim Bauen allein in Gottes Hand ist.

Peter Struhlik (55) ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fenster, Türen, Fassaden und Wintergärten mit Büros in Minden und Kassel. Tel (05 71) 6 48 11 88, mail@struhlik.eu


Den kompletten, ungekürzten Bericht des Sachverständigen Peter Struhlik (mit weiteren Schadensbildern) lesen Sie in der nächsten Ausgabe der GLASWELT, die am 6. November erscheint. Zusätzlich in dem Heft: Vorsicht bei Winterbaustellen: Lackschäden an Holzfenstern.

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Schadensursachen