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CE-Zeichen: Was Hersteller beim Cascading-Verfahren beachten müssen

Herr Neumeier, wie funktioniert „Cascading-ITT“?

Als wesentlichen Bestandteil der CE-Kennzeichnung benötigt der Hersteller eine entsprechende Ersttypprüfung (ITT) für seine Konstruktion. In den ITTs sind die Leistungseigenschaften aufgeführt, welche eine notifizierte
Prüfstelle ermittelt hat. Neben eigenen Prüfungen ist unter bestimmten Voraussetzungen laut EN 14351-1 auch die Verwendung von Prüfzeugnissen eines Dritten, eines sogenannten Systemgebers, zugelassen. Beim Cascading-Verfahren können Systemgeber ihre ITTs an Hersteller zur Nutzung übergeben.

Was genau sind Systemgeber?

Der Systemgeber fungiert in erster Linie als Systementwickler und erstellt aus mehreren Einzelbauteilen ein funktionsfähiges Gesamtbauteil – sprich: ein Fenster, eine Tür oder Fassade – und am Ende zeichnet er für dessen Funktionsfähigkeit verantwortlich. Dabei muss der Systemgeber nicht, wie oft vermutet, einzelne Bauteile selbst produzieren. Mithilfe von Verarbeitungsrichtlinien stellt der Systemgeber sicher, dass ein Hersteller entsprechend reproduzierbare Konstruktionen fertigen kann. Aber Achtung: Systemgeber ist nicht gleich Systemgeber! Oft bestehen nicht unerhebliche Risiken für den Hersteller.

Und wo liegen die Risiken für die Hersteller?

Für die Verwendung der ITTs eines Systemgebers ist eine Vereinbarung notwendig, welche die Verantwortlichkeiten beider Akteure klar regelt. Hier ist Vorsicht geboten, denn viele Systemgeber verknüpfen diese Vereinbarung oftmals mit Abnahmeverpflichtungen bestimmter Bauteile. So können Hersteller schnell in eine einseitige Abhängigkeit geraten. Außerdem sollten sie stets darauf achten, dass die gefertigte Konstruktion tatsächlich mit der vorhandenen ITT abgedeckt ist und die in der Systembeschreibung enthaltenen Bauteile verwendet werden, denn für die korrekte Fertigung einer Konstruktion bleibt der Hersteller verantwortlich.

Welche Sicherheit bietet dagegen CE-fix? Wo liegt der Unterschied?

CE-fix ist ein reiner Branchenservice und nicht an bestimmte Lieferanten gebunden. Hersteller können weiterhin ihre Zulieferer frei wählen. Trotzdem erhalten sie die Nachweise über die notwendigen Ersttypprüfungen. Unser Partner ist das ift Rosenheim. Die bestehenden Fenster- oder Türkonstruktionen müssen dazu auch nicht geändert werden. Die jeweilige Konstruktion wird durch die inzelnen Bauteile exakt erfasst und in einer Datenbank mit relevanten Prüfungen abgeglichen. Anschließend wird ein individueller Nachweis mit den herstellerspezifischen Leistungsmerkmalen erstellt.

Hinweis der Redaktion: Detaillierte Grundinformationen zum CE-Zeichen haben wir für Sie in einem Dossier gesammelt. Geben Sie einfach den Webcode 831 in unser Suchfeld auf www.glaswelt.de ein.

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