Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
News

Was passiert, wenn das CE-Zeichen fehlt?

Eine der Fragen in der VBH-Wissensdatenbank, die exklusiv für VBH Kunden aktuelle Fragen behandelt und Neuigkeiten darstellt, lautet beispielsweise: "Inzwischen kommen die ersten Streiftälle in der Branche auf. Kennen Sie hierzu Beispiele aus Ihrer Praxis?"

Prof. Christian Niemöller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und geschäftsführender Gesellschafter der auf baurechtliche Fragen spezialisierten SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH antwortet: "In einem von uns betreuten Rechtsstreit verweigerte ein Auftraggeber die Zahlung von Restwerklohn und verteidigte sich unter anderem mit dem Hinweis, dass die vom Auftragnehmer verwendeten Bauteile nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen waren, obwohl es sich um kennzeichnungspflichtige Produkte handelte. Im Prozess konnte dieser Streit letztendlich durch einen Vergleich beigelegt werden - allerdings nicht ohne Vergütungszugeständnis."

Zum Thema CE-Zeichen hat die GLASWELT auch ein Dossier (Themensammlung) erstellt. Darin können Sie online die relevanten Beiträge abrufen. Klicken Sie einfach in der Dossierliste unter www.glaswelt.de/dossiers auf das entsprechende Thema.

Tags