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Energiekonzept: Regierung verwirft Bundesratsvorschlag

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung und einem gleichlautenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sind 1,5 Mrd. Euro/a vorgesehen.

„Keine Impulse durch weitere Förderung“

Laut Bundesregierung läge eine Erhöhung der Programmittel für das CO2-Gebäudemodernisierungsprogramm in den Jahren 2012 bis 2014 auf jeweils 5 Mrd. Euro weit über dem nach allen bisherigen Erfahrungen angemessenem Fördervolumen. Die Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung erfolge bislang insbesondere durch Kredite und Zuschüsse der KfW und werde nun durch steuerliche Anreize ergänzt.

Eine weitere Förderung dürfte kaum zusätzliche Impulse bei der Gebäudesanierung setzen, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung (Drucksache 17/6252 neu). Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt seien zudem die Möglichkeiten der Bauwirtschaft und insbesondere des Handwerks zur Übernahme weiterer Aufträge stark begrenzt. Die Bundesregierung verweist dabei auf eine Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, nach der der Bedarf an zusätzlichen Fachkräften in der Bauwirtschaft besonders stark ausgeprägt ist.

 
Das forderte der Bundesrat

Hier die wichtigsten Punkte aus den der Regierungsentscheidung vorangegangenen Stellungnahmen des Bundesrats zu den „Gesetzesvorlagen zur Gebäudemodernisierung“ (Bundesratsbeschluss 339/11(B) zum „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ und Bundesratsbeschluss 338/11(B) zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘ – EKFG-ÄndG“).

  • Der Bundesrat fordert vom Bund einen vollständigen Ausgleich von Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen, die durch eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden entstehen. Von den direkten Steuerausfällen müss(t)en die Länder und Gemeinden nach aktueller Gesetzeslage 57,5 % tragen. Ob und in welchem Umfang dafür Mehr- und Mindereinnahmen der Ländern und Gemeinden verrechnet werden sollen, hat der Bundesrat offen gelassen.
  • Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob mit der geplanten steuerlichen Förderung die angestrebte Verdoppelung der energetischen Sanierungsquote möglich ist. In seiner Begründung geht der Bundesrat davon aus, dass dazu eine Verdoppelung der steuerlichen und sonstigen Förderung unerlässlich ist.
  • Der Bundesrat hat offensichtlich Zweifel, dass die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Förderung einen hinreichenden Anreiz zur energetischen Sanierung von selbstgenutzten Gebäuden setzt und fordert eine entsprechende Prüfung, ob Änderungen möglich sind.
  • Gleichzeitig fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer so auszugestalten, dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt.
  • Als problematisch (für die Prüfung in den Finanzämtern) erachtet der Bundesrat den im Gesetzentwurf vorgesehenen Nachweis der Fördervoraussetzungen (Bescheinigung einer sachkundigen Person im Sinne des § 21 EnEV) und bittet um Klarstellungen und Vereinfachungen. Nach der vorgesehenen Regelung sei das Ausstellen einer Bescheinigung für die berechtigten Personen risikolos, da keine Sanktionen bei einer fehlerhaften Bestätigung drohen.
  • Zudem schlägt der Bundesrat vor, die steuerliche Förderung sofort nach dem Verkünden des Gesetzes für Maßnahmen zu gewähren, die nach dem 5. Juni 2011 gestartet wurden (Bauantrag gestellt bzw. Bauunterlagen eingereicht). Im Entwurf der Bundesregierung ist dafür der 31. Dezember 2011 vorgesehen.
  • Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 936 Mio. Euro für das Jahr 2011 über die von der Bundesregierung genannten 1,5 Mrd. Euro auf jeweils 5 Mrd. Euro für die Jahre 2012 bis 2014 zu erhöhen und das Programm durch Ausfall-Fonds für Sanierer (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu ergänzen. Die von der Bundesregierung benannten 1,5 Mrd. Euro/a seien nach allgemeiner Auffassung für zusätzliche Anreize deutlich zu wenig. Die zusätzlichen Mittel soll der Bund tragen.