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CE-Zeichen: ift/VFF/BF-Fachtagung erklärt die neuen Spielregeln

Von der EU-Kommission wurde die Rechtsform der Verordnung gewählt hat, um eine schnelle und einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten zu erreichen. Damit erfolgt die CE-Kennzeichnung künftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben.

Am ersten Tag der ift-/VFF-/BF-Fachtagung wurden alle wichtigen Konsequenzen der neuen Bauproduktenverordnung detailliert und umfassend vorgestellt. Über die Gründe, die zur Reform des Bauproduktenrechts und somit zur neuen Bauproduktenverordnung (BauPV) geführt hatten, berichtete Dr. Bernhard Schneider (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) aus erster Quelle. Er erläuterte die Strukturen der EU-Verordnung und nannte die Grundanforderungen incl. der aktuellen Ergänzungen. Z. B., dass als Punkt 7 die „nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ als neue wichtige (mandatierte) Eigenschaft aufgenommen wurde. Besonders ausführlich wurden der Inhalt der Leistungserklärung sowie die notwendigen Voraussetzungen zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten sowie Ausnahmen und mögliche Vereinfachungen für die Betroffenen erklärt. Nicht zuletzt wurden die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden sowie die beabsichtigten bundesrechtlichen Durchführungsmaßnahmen angesprochen.

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 Ift-Institutsleiter Ulrich Sieberath sprach über die Veränderungen durch die BauPV aus Sicht der Branche. „Nicht mehr die Vermutung der Brauchbarkeit, sondern die erklärte Leistung steht im Mittelpunkt,“ so Sieberath bei seinem Vortrag. Deshalb ist die Leistungserklärung ein Kernelement der Verordnung. Der Hersteller übernimmt mit deren Erstellung die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit den Angaben aus der Leistungserklärung und nicht mehr nur für die Konformität mit einer Produktnorm. Unter anderem werde dadurch der Verbraucherschutz wesentlich gestärkt.

Auf die rechtliche Seite ging Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller (Kanzlei SMNG, Frankfurt am Main) ein. Er verglich die bisherige Rechtslage mit der nach Inkrafttreten der BauPV gültigen. Dabei ging er auf die Verpflichtung zur Erstellung einer Leistungserklärung und auf neue Haftungsrisiken für die Hersteller ein. Er vermittelte einprägsam das für manchen Techniker trockene Thema: „Die bisherige Konformitätserklärung ist im Grunde der Verwandte der Leistungserklärung, blieb aber beim Hersteller. Die Leistungserklärung hat sozusagen den Rucksack auf dem Rücken und wandert mit dem Produkt.“

Das öffentlich-rechtliche Instrument der Marktüberwachung wurde von Kerstin Abend vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt) vorgestellt. Es handelt sich dabei um die aktive Überwachung von Bauprodukten im Hinblick auf deren bauwerksrelevante Eigenschaften auf dem Markt. Vereinfacht gesagt, darf die Marktüberwachung in Zukunft eigenständig und aktiv Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht verfolgen. Neu ist auch die gestiegene Verantwortung des Handels, der selber hohe Anforderungen bezüglich der Kontrolle der Kennzeichnung und der technischen Unterlagen erfüllen muss. „Der Handel wurde sehr stark in die Pflicht genommen,“ betonte Kerstin Abend.

Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des VFF (Verband Fenster + Fassade, Frankfurt am Main), begrüßte die Teilnehmer am zweiten Tag und stimmte sie auf den Schwerpunkt „CE-Zeichen in der Praxis ein“.

Jörn P. Lass (ift Rosenheim) führte die Zuhörer in die Welt der Prüf- und Regelwerke. Vorab wurde der Zeitplan für den Übergang von der Bauproduktenrichtlinie zur BauPV vorgestellt – mit den Kernelementen Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung und deren Bezügen auf die jeweiligen harmonisierten Produktnormen. Anschaulich wurden die neuen Regeln anhand von typischen Beispielen erläutert.

David Hepp (auch ift) gestaltete seinen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des CE-Zeichens aus Sicht der Hersteller und illustrierte mit markanten Beispielen.

Abschließend informierte Prof. Christian Niemöller über die Aufgaben von Herstellern, Händlern und Importeuren aus rechtlicher Sicht. 

Ein wesentlicher Kernbereich der beiden Veranstaltungstage waren die nach den einzelnen Themenblöcken angebotenen und von Ulrich Sieberath moderierten Diskussionsrunden. Über 70 Fragen wurden gestellt und beantwortet. Es ist vorgesehen, diesen Fragen-Antwort-Katalog in den nächsten Wochen auch in schriftlicher Form auf der Website des ift Rosenheim (www.ift-rosenheim.de) zur Verfügung zu stellen.

Für Interessierte, die nicht an der Fachtagung teilnehmen konnten, stellt das ift Rosenheim die Tagungsunterlagen inkl. der Vortragsfolien sowie des Originaltexts der Bauproduktenverordnung zur Verfügung. Sie sind zu beziehen auf der ift-Website (www.ift-rosenheim.de) unter Literaturverkauf.

Aufgrund der überaus positiven Resonanz und konkreter Anfragen findet eine weitere ift-/VFF-/BF-Fachtagung zum Thema BauPV mit ähnlichem Inhalt am 12. Juni 2012 in Hannover statt. Genauere Informationen folgen.