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Näher dran. Mehr drin.

Bauproduktenverordnung: Das erwartet die Glasverarbeiter und -Händler

Michael Elstner, AGC Interpane
"Eine erhöhte Produktsicherheit ist durch die BauPVO sicher nicht zu erwarten. Wie bei der CE-Kennzeichnung auch, wird durch das CE-Zeichen und die Leistungserklärung die Konformität mit der entsprechenden Produktnorm bestätigt. Eine Definition der Qualität erfolgt damit nicht. Es ist weiterhin zu empfehlen, Produkte mit zusätzlichen, freiwilligen Zertifizierungen zu verwenden – so z. B. mit dem RAL-Gütezeichen für Mehrscheiben-Isolierglas."

Thomas Stukenkemper, Flachglas Markenkreis:

"Die Produktleistung, die der Hersteller nun erklären muss, war und ist auch ohne die Erklärung vorhanden. Jeder seriöse Produzent hat die Leistungsdaten seiner Produkte bislang schon mit dem CE-Zeichen angegeben und auch eingehalten. In diesem Sinne stellen die Anforderungen der neuen BauPVO nur einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand dar. Wir setzen die neue Bauproduktenverordnung dadurch um, dass wir unser vorhandenes EDV-Werkzeug GlasPlan dazu nutzen, dass die produzierenden Mitglieder damit die vorgeschriebenen Leistungserklärungen erstellen können. "

Bruno Gygax, Glas Trösch AG
"Für Verarbeiter ist die Umsetzung sicher schwieriger. Sie müssen teure Software-Anpassungen finanzieren und eine größere administrative Leistung erbringen. Zudem wird der Einkauf aufwendiger. Leider hat der „kleine“ Glasverarbeiter so weniger Mittel für seine Kernkompetenz, die Kunden schnell und flexibel mit hoher Qualität zu beliefern. Der Endkunde bekommt im Bauglasbereich bereits heute ein Produkt mit CE-Kennzeichnung. Das Glasprodukt wird mit dieser neuen Verordnung nicht besser. Es wird aber durch die größere Administration teurer."

Ralf Greiner, Guardian Flachglas GmbH

"Jeder Verarbeiter muss die normgerechte Ermittlung aller Parameter seines Produkts (z. B. die Transmissions- und Reflexionseigenschaften des fertigen Isolierglases) sicherstellen. Das wird umso komplizierter, je unterschiedlicher die verwendeten Basisgläser sind (z. B. verschiedene Hersteller). Es muss zudem eine echte Rückverfolgbarkeit aller Einzelkomponenten gegeben sein. Für die Händler stellt es sich einfach dar. Sie müssen sicherstellen, dass alle Leistungserklärungen der Lieferanten, entsprechend an die Weiterverarbeiter/Endkunden geleitet werden. Die Dokumente müssen ggf. aus einer größeren Charge so oft kopiert werden, wie diese auf kleine Einzellieferungen verteilt wird."

Dr. Klaus Huntebrinker, Isolar Glas Beratung

"Die Verordnung ist zutiefst feindlich für kleine und mittlere Glasverarbeiter, denn sie belastet diese mit hohen bürokratischen Anforderungen. Software-Lösungen sind für kleine Betriebe im Verhältnis kostspieliger. Flexibles, marktgerechtes Einkaufen wird für sie mithilfe der BauPVO erschwert und nicht erleichtert. Der Druck auf Glashändler wird weiter zunehmen.
Noch scheint bei der Bauproduktenverordnung nicht alles zu spät zu sein. Wie aus „Insiderkreisen“ zu hören ist, wird in Brüssel nicht nur an „delegierten Rechtsakten“ mit Vorgaben zur Umsetzung einiger Vorschriften der BauPVO gearbeitet, sondern auch an einer Revision des Anhangs III mit dem Muster für die Leistungserklärungen. "

Ralf Vornholt, Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH

"Für die „kleinen“ Glasverarbeiter geht die Umsetzung der BauPVO nur in Zusammenarbeit mit den Systemhäusern. So entstehen Kosten. Für Händler ist es leichter. Sie müssen nur die Leistungserklärungen der Hersteller weiterreichen und dokumentieren. Verkauft­ der Händler Produkte unter seinem Handelsnamen, gilt er selbst als Hersteller und ist verpflichtet Leistungserklärungen zu erstellen."

Tipp der Redaktion: Lesen Sie mehr zum Thema Bauproduktenverordnung in der aktuellen Juliausgabe der GLASWELT. Dort finden Sie noch weitere Detail-Aussagen der hier vorgestellten Glasspezialisten sowie die Stellungnahme des Bundesverband Flachglas zur BauPVO.