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EnEV-Entscheidung im Bundesrat verschoben

Bayerns Ländervertretung hatte im Bundesrat beantragt, die EnEV-Novelle im Eilverfahren in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Bundesrat zu beschließen, obwohl der Umweltausschuss seine Beratungen noch nicht beendet hatte.

Seit Monaten lief alles auf eine Entscheidung in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause hinaus. Doch die Länderkammer hatte keinen Zustimmungsbeschluss gefasst, sondern eine Fortsetzung der Ausschussberatungen beschlossen.

Die nächste Sitzung des Umweltausschusses ist für den 5. September 2013 terminiert. Am 11.10. soll die EnEV erneut auf die Tagesordnung im Bundesrat kommen (die nächste Bundesrat-Sitzung fin­det aber bereits am 20. September statt).

Die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) initiierte Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) fordert jetzt als Reaktion eine rasche Verabschiedung des Regelwerks. „Die Energiewende im Gebäudesektor benötigt dringend verlässliche Rahmenbedingungen. Das monatelange Tauziehen um die neue EnEV schafft unnötige Verunsicherung bei Verbrauchern und Unternehmen“, kritisiert Stephan Kohler, geea-Sprecher und dena-Geschäftsführer. Angesichts des ehrgeizigen Ziels der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch in Gebäuden bis 2050 um 80 Prozent zu senken, seien neue Impulse zur Erhöhung der Sanierungsquote erforderlich.

Die geea fordert unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen. „Mittelfristig muss der Staat ein Fördervolumen von fünf Milliarden Euro bereitstellen, um die selbst gesetzten Energieeffizienzziele im Gebäudebereich zu erreichen“, so die geea-Mitglieder.

Ein stringentes und möglichst schlankes Ordnungsrecht sollte zudem laut dem offenen Brief den rechtlichen Rahmen für Energieeffizienz beim Bauen und Sanieren vorgeben. Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten in Höhe von 25 -30 Prozent sieht die geea auch vor dem Hintergrund der bereits heute realisierten Baupraxis als sinnvoll an. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Sanierung von Bestandsgebäuden lehnt die geea ab.

Bestehende Marktinstrumente sollten darüber hinaus aus Sicht der geea optimiert und neue Instrumente entwickelt werden. „Vor allem der Energieausweis für Gebäude muss durch eine neue, hochwertige Ausgestaltung gestärkt werden“, heißt es in dem Brief.

www.geea.info

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