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Recht

Recht: Fallstricke im Internet (Teil 02) - Urheberecht

„Fragen zum Urheberrecht, etwa bei der Nutzung fremder Bilder sollten Betriebe nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen“, so die Juristin Anne Kronzucker.

Vorsicht bei der Verwendung fremder Bilder
Viele Firmen fügen auf ihren Websites Links, Fotos, Filmclips, Artikel und Grafiken ein. Doch das Urheberrecht setzt der Freiheit im Netz strikte Grenzen: Betreiber dürfen nur Bilder und Texte verwenden, an denen sie die Nutzungsrechte haben. Wer fremde Arbeiten nutzen will, muss zuvor beim Urheber eine Lizenz erwerben.

Bei lizenzfreiem Material fallen zwar keine Kosten an. Doch Achtung: Die Nennung des Urhebers ist trotzdem ein rechtliches Muss! Bei Videos und Fotos kommt zudem das Persönlichkeitsrecht ins Spiel: Die abgebildeten Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen.

Nicht jeder Link ist ein guter Link

Eine Verlinkung ist grundsätzlich zulässig. Wer aber zu dem Link Zitate von der fremden Seite kopiert, kann in Konflikt mit dem Urheberrecht geraten. Vorsicht ist noch aus einem anderen Grund angebracht: Falls der Link zu einer Seite mit rechtswidrigem Inhalt führt, drohen womöglich existenzgefährdende Haftungsansprüche. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) kann im Ernstfall helfen zu belegen, dass der Betreiber sich das Material nicht zu eigen macht. „Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gerichte ihn nicht zur Verantwortung ziehen“, warnt die D.A.S. Rechtsexpertin. „Besser ist, fremde Seiten nur nach umfassender Prüfung zu verlinken und die Links in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.“

Checkliste „Sicher im Web“ - Verwendung von fremdem Material:

  1. Fotos, Filme, Texte und andere kreative Leistungen: Wer hält die Urheberrechte?
  2. Beim Urheber die Lizenz erwerben
  3. Urheber als Quelle angeben – auch bei lizenzfreiem Material
  4. Im Zweifelsfall Genehmigung zur Veröffentlichung bei abgebildeten Personen einholen
  5. Links: Externe Website auf rechtswidrige oder zweifelhafte Inhalte prüfen
  6. Möglichst keine Texte oder anderes Material von der Ziel-Website kopieren
  7. Immer einen Disclaimer (Haftungsausschluss) verfassen
  8. Externe Websites regelmäßig prüfen
Lesen Sie in unserem nächsten Newsletter mehr zu den Spielregeln bei Social Media, wie Facebook und Co.

Text-Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung www.das.de