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KfW-Förderung

VFF-Initiative: KfW-RC2-Förderung auch möglich, wenn Wandfestigkeit nicht nachgewiesen werden kann.

Weiter heißt es in der Rundmail, aus der wir zitieren dürfen: 

"Hier soll es ausreichend sein, dass einbruchhemmende Fenster den in dem Prüfzeugnis (zum Nachweis der Widerstandsklasse) ausgewiesenen technischen Eigenschaften entsprechen. Auf die Frage, wie in solchen Fällen ein Nachweis über diese Qualität zu führen ist, antwortet Dipl.-Ing. Markfort, dass es ausreiche, wenn der Nachweis der technischen Eigenschaften gegenüber der KfW aus dem Angebot als solchem und der Rechnung folgt, also dort explizit ausgeführt wird, dass die eingebauten Fenster den in dem Prüfzeugnis zum Nachweis der Widerstandsklasse ausgewiesenen technischen Eigenschaften entsprechen. Nicht nachgewiesen werden muss danach, dass die vorhandene Wandfestigkeit im Bestandsgebäude den Anforderungen nach DIN EN 1627 entspricht.
Der VFF freut sich, diese Klarstellung erreicht zu haben und hofft, dass Argumentationssicherheit zur Erlangung und dem Erhalt der Fördermittel in entsprechenden Fällen erreicht ist.
Beachten Sie bitte, dass eine Übergabe des RC2-Zertifikates nur bei kompletter Erfüllung möglich ist."

Was ist der Hintergrund?

Die KfW fördert den unter dem Programm "Energieeffizient Sanieren" den Einbruchschutz [Kredit (151/152), Investitionszuschuss (430)] und unter den technischen Mindestanforderungen heißt es da im Originaltext: „Beim Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen diese die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen" mit dem Zusatz: "auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile.“ 

In der Novemberausgabe der GLASWELT haben wir den Sachverhalt aufgezeigt und vor einer Ausführungsfalle für die Lieferanten gewarnt. Der Lösungsvorschlag vom Verband Fenster und Fassade (VFF) wurde jetzt veröffentlicht. Auch in der nächsten Ausgabe der GLASWELT werden wir diese Stellungnahme darstellen. 

Hier können Sie den Beitrag aus dem Novemberheft HERUNTERLADEN.