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Rechtsfragen

Anerkannte Regeln der Technik sind maßgeblich zum Zeitpunkt der Abnahme

Alle Baumaßnahmen, Sanierungen, Modernisierungen und technischen Ausstattungen müssen, wenn nicht anders zuvor vertraglich geregelt, den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen. 

„In der Praxis wird dies schon lange Zeit so gehalten“, erklärt Dipl.-Ing. Helge-Lorenz Ubbelohde, BVS-Vizepräsident und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. „Neu ist nun, dass ein höchstrichterliches Grundsatzurteil diese bestehende Praxis bestätigt.“

Anerkannte Regeln der Technik sind technische Festlegungen, die, bei einer Mehrheit repräsentativer technischer Fachleute als deren ganz herrschende Ansicht gilt, die sich auch in der Praxis bewährt hat.

www.bvs-ev.de  
 

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