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feco: Absturz-Prüfung für 2-fach-Glas bestanden

Das Prüfzeugnis definiert für die zweiseitig linienförmig gelagerte Verglasung des zweischaligen Trennwandsystems fecostruct für den Glasaufbau mit 6 mm ESG und 8 mm VSG die Grenzabmessungen mit Breiten ≥ 700 mm und ≤ 1350 mm und Höhen ≥ 1000 mm und ≤ 3000 mm.

Da die Structural-Glazing-Verklebung für die Prüfung statisch nicht zur Bewertung herangezogen werden darf, werden die Glasscheiben mit 20 mm schlanken horizontalen Aluminiumwinkel mechanisch gesichert. Dazu sind die Winkel werkseitig nicht sichtbar mit dem Tragrahmen verschraubt und laufen linear über die gesamte Elementbreite durch. Vertikal sind innerhalb der vorgenannten Grenzabmessungen keine zusätzlichen Haltewinkel erforderlich, so dass die nur 20 mm schlanke vertikale Randverklebung der fecostruct-Verglasung ihre elegante Wirkung entfalten kann.

Für die allseitig linienförmig gelagerte fecofix-Verglasung sind die Grenzabmessungen mit Breiten ≥ 500 mm und ≤ 1350 mm und Höhen ≥ 2500 mm und ≤ 3500 mm definiert. Die fecofix Verglasung behält auch absturzsichernd ihre filigrane Wirkung mit einem umlaufend 20 mm schlanken Rahmen.

Mit den erteilten Prüfzeugnissen vervollständigt feco-feederle sein Systemtrennwandprogramm und bietet für die zunehmende Nachfrage nach absturzsichernden Verglasungen mit hoher Schalldämmung bis Rw,P = 47 dB gestalterisch attraktive Lösungen. Bei Schalldämmanforderungen bis Rw,P = 42 dB ist die bereits erfolgreich geprüfte Nurglaskonstruktion fecoplan als absturzsichernde Glaswand eine wirtschaftliche Alternative.

www.feco.de