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Normung und Technik

DIN 18008: Wohnungsunternehmerverband kritisiert DIBt-Doppelrolle

Jetzt hat sich zur DIN Novelle im Speziellen und zur Kostenexplosion am Bau im Allgemeinen in einem Interview mit der WELT Dirk Salewski, Vorstand des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) geäußert. Der Verbandspräsident und Geschäftsführer des Bergkamener Bauträgers Beta Eigenheim sitzt im Präsidium des Deutschen Instituts für Normung (DIN) in Berlin. Sein Bestreben: Nicht jede neue Idee für eine neue technische Norm soll einfach so durchgewunken werden. Er befürchtet, dass ansonsten das Bauen aufgrund der Aktivitäten der Normungsgestalter und Lobbyisten immer teurer wird. 

In dem Interview kritisiert Salewski, dass das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) sowohl über die Zulassung einer Norm entscheidet als auch über deren Gültigkeit. "Da liegt der Gewissenskonflikt des DIBt, indem es erst dem Hersteller die Zulassung für ein Produkt gibt und dann auch die Übernahme in die Landesbauordnungen befürwortet", so Salewski in dem Interview. 

Salwski geht dabei auch konkret auf den Sicherheitsaspekt bei bodentiefen Fenstern ein. Als Verbandsvorsitzender lautet seine Empfehlung: "Ihr könnt das ja gerne normieren, aber es darf dann nicht automatisch zur öffentlichen Norm werden." Im Fall mit dem Sicherheitsglas stellte Salewski heraus, dass das DIBt gesagt hatte, dass es diese Norm nicht übernehmen würde, weil das eine nicht notwendige Kostensteigerung wäre. "Daraufhin hat der Normenausschuss gesagt, dass sie es dann auch nicht zu normieren brauchen. Hier hat das DIBt bewiesen, dass es die Doppelrolle durchaus sinnvoll spielen kann."

Hier geht es zum kompletten Interview in der WELT: 
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article189977187/Bauvorschriften-Experten-kritisieren-zu-viele-DIN-Normen.html  

Passend dazu haben wir Ende Februar folgende Meldung veröffentlicht: 
https://www.glaswelt.de/aktuelle-meldung/normungsflut-stoppen-fuer-mehr-wirtschaftlichkeit-beim-bauen  

Informationen zum Hintergrund

Noch im letzten Jahr hatten in der Einspruchssitzung am 17.12.2018 die Vertreter der Bauministerkonferenz deutlich gemacht, dass sie die Norm mit der bis dahin geplanten Regelung in Kapitel 5.1.4  (0,80 m-Regel) nicht bauaufsichtlich einführen würden. Ausschlaggebend seien Bedenken gewesen hinsichtlich der Verteuerung des Bauens, ein Thema, das wegen der dringend gebotenen Schaffung bezahlbaren Wohnraums politisch erheblich vorbelastet ist.

Als Ergebnis ist vom Normenausschuss folgender neuer Text für Kapitel 5.1.4 festgehalten worden: „Wenn die Verkehrssicherheit es erfordert, sind bei frei zugänglichen Verglasungen Schutzmaßnahmen zu treffen. Das kann bspw. durch Beschränkungen der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfolgen.“ Darin ist eine Konkretisierung des schon lange bestehenden, aber häufig übersehenen § 37 Abs. 2 Satz 2 MBO/LBO zu sehen, der lautet: „(...) Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“