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Durchschnittsverdiener müssen ab sofort die Arbeitszeit erfassen

Mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde können oder müssen die Unternehmen in Deutschland leben. Wirkliche Probleme schafft der Paragraph 17 in dem neuen Gesetz, mit dem nicht nur die Arbeitszeiten von Geringverdienern zukünftig genau dokumentiert werden müssen.

"Das Mindestlohngesetz bringt erhebliche Bürokratiekosten und Rechtsunsicherheit mit sich", moniert Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Was für die Aufregung sorgt sind knappe sechs Zeilen des neuen Mindestlohngesetzes. "Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ... aufzuzeichnen", heißt es in Paragraph 17. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich die Arbeitgeber nicht den Mindestlohn aushebeln, indem sie auf dem Papier die 8,50 Euro zahlen, dafür ihre Mitarbeiter aber unbezahlte Überstunden machen lassen.

Umgesetzt werden soll dies durch eine Verordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. "Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung" heisst das neue Zauberwort und wurde im Dezember vom schwarz-roten Kabinett durchgewunken. Die Dokumentationspflicht muss auf Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter knapp 3000 Euro angewendet werden. Der Schwellenwert liege nach Auskunft eines Ministeriumssprecher bei monatlich 2958 Euro.

Neben acht weiteren Branchen ist das Bau- und Ausbaugewerbe mit seinen knapp zwei Millionen Beschäftigten betroffen. Allein in diesem Segment sollen ab dem 1. Januar nach Schätzungen mehr als 100.000 Arbeitnehmer zusätzlich unter die Erfassungspflicht fallen. Für die Kontrolle ist gesorgt, denn 1600 zusätzlichen Zollbeamten werden auf die korrekte Bezahlung der Mindestlöhne achten.

www.gesetze-im-internet.de