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Ein GastKommentar von Ulrike Jocham über das FAchbuch “Balkone, Loggien und Terrassen“

Sachverstand oder Schaden für die Allgemeinheit?

Ein Fachbuch („Balkone, Loggien und Terrassen“, ISBN 978-3-481-03407-8) von fünf Sachverständigen für Schäden an Gebäuden geschrieben, vier davon sogar öffentlich bestellt und vereidigt – ein Sachverstand par excellence, zumindest laut offizieller Bestellkörperschaften und Verordnungen für Sachverständige. Doch diese geforderte Sachkunde und persönliche Eignung vermisse ich in diesem Buch. Zahlreiche Aussagen haben bei mir sogar fachliches Entsetzen hervorgerufen. Gerade die Freisitze steigern den Wert von Gebäuden, da stimme ich dem Klappentext des Buches zu. Doch genau dieser wertvolle Freiraum soll zahlenden Kunden grundlos verwehrt bleiben oder der Zugang nur unter großer Gefahr gewährleistet werden? Bereits heute zählen über 20 Mio. deutsche Bürger zu den Hochrisikozielgruppen für Sturzgefahr. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm als Stolpergefahr.

Doch die Autoren definieren 2 cm als schwellenlos und behaupten, dass diese Höhe keine Stolperschwelle sei und auch von Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar (S 67). Weiterhin schreiben sie sogar, dass eine Schwellenhöhe von 20 mm für „Rollstuhlfahrer“ wegen der relativ großen Räder des Rollstuhls hingegen unproblematisch sein solle (S. 190). Ein Kollege der Heilerziehungspflege, also ein Experte, der tagtäglich mit Menschen mit Behinderung arbeitet, sieht dies anders: „Für viele, die einen Rollstuhl benutzen, kann auch eine Mauer in die Türe gebaut werden, die hat dann den gleichen Effekt wie 2 cm hohe Türschwellen, denn sie kommen nicht darüber.“

Zusätzlich definieren die Autoren im Buch eine Abbildung mit einer 50 mm hohen Aufkantung plus einer Türschwelle mit ungefähr der gleichen Höhe als schwellenlos (S. 188). An einer anderen Stelle fordern sie: „Grundsätzlich sollte angestrebt werden, eine Mindestaufkantungshöhe der Abdichtung von 20 mm sicherzustellen.“ (S. 188)

Die Frage nach dem Warum bleibt offen, denn selbst die Autoren wissen erstaunlicherweise zwei Seiten später, dass Nullschwellen technisch gelöst sind. (S. 190). Doch nur eine Seite von den insgesamt 236 Seiten wird dieser Lösung gewidmet.

Halten die Autoren die Leistung der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung für nicht erwähnenswert? Immerhin gibt es jetzt entsprechende Magnet-Doppeldichtungen, die bei Orkan und Windstärke 12 und höher keinen Tropfen Wasser ins Gebäude lassen und das ohne zusätzliche kostenintensive Schutzmaßnahmen wie z. B. Vordächer. Im Buch ist diese technische Leistung nicht beschrieben. Die Autoren erläutern hauptsächlich DIN-Normen, wie z. B. die in der Baubranche allseits bekannte DIN 18195. Auch die industriell vorgefertigten Bauwerksabdichtungen der schwellenfreien Magnet-Doppeldichtung werden als innovativste zusätzliche Maßnahme überhaupt nicht erwähnt. Doch reicht ein derartiger Wissensstand begrenzt auf Normen und Richtlinien für die verlangte Sachkunde aus?!

Nicht nur der demografische Wandel und das Wohl der Allgemeinheit verlangt mehr Sachverstand, auch aktuelle gesetzliche Entwicklungen. Das UN-Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK), das seit 2009 in Deutschland gilt, fordert ganz grundsätzlich ein Universal Design, das von möglichst allen Menschen benutzt werden kann und schreibt eine entsprechende Anpassung von Normen und Richtlinien vor. Dieses Gesetz gab mir Rückenwind bei meiner beharrlichen Argumentation für Schwellenfreiheit in Baden-Württemberg. Heute ist BW Vorreiter, ein bahnbrechendes Schreiben vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI BW) verbietet mittlerweile Türschwellen innerhalb des barrierefreien Bauens: „In Fällen, in denen die technische Erforderlichkeit einer Schwelle nur behauptet und nicht substantiiert begründet wird oder in denen die Planung einer schwellenlosen Erschließung gar nur schlicht vergessen wurde, liegen selbstverständlich keine Ausnahmen im Sinne der genannten technischen Regeln vor und es ist auf Herstellung einer schwellenlosen Erschließung zu dringen.“ Diese rechtlichen Anforderungen haben Folgen für die Baubranche und deren Kunden, werden allerdings im ganzen Fachbuch nicht erwähnt.

Die aufgeführten Fakten sprechen dafür, dass viele Aussagen dieses Buches nicht nur falsch, sondern auch extrem schädlich sind. In Zeiten von Inklusion und Pflegestärkungsgesetzen werden bei immer knapper werdenden Pflegeressourcen mehr als dringend Gebäude benötigt, in denen Menschen gestärkt ihr ganzes Leben verbringen können. Türschwellen hingegen erzeugen eine „Pflegeschwächung“ und verhindern längst mögliche Innovationen. Die Kosten für die Folgeschäden, wie z. B. Personenschäden oder Rückbauten übernehmen die sozialen Sicherungssysteme und Immobilienkunden.

Wo bleibt denn da der Sachverstand?—