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BEi Nichtbeachtung sind Hohe Bussgelder möglich

Und immer schön auf die Registrierung achten

_ Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten. Das ElektroG verpflichtet deshalb u. a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.

Das Umweltbundesamt als zuständige Behörde nach Paragraf 40 Absatz 1 ElektroG hat am 24.10.2015 die mit dem ElektroG verbundenen hoheitlichen Aufgaben auf die von Herstellern als gemeinsame Stelle errichtete stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) erneut übertragen.

Wer ist Hersteller?

Die Registrierung gilt sowohl für privat („b2c-“) als auch für gewerblich genutzte („b2b-“) Elektro- und Elektronikgeräte. Entsprechend der Einteilung in b2c- oder b2b-Geräte bestimmt das ElektroG den Umfang der jeweiligen Herstellerpflichten. So darf ein Hersteller von b2c-Geräten z. B. nur dann registriert werden, wenn er eine insolvenzsichere Garantie vorlegt. Wird die insolvenzsichere Garantie nicht jährlich vorgelegt, kann eine erteilte Registrierung widerrufen werden.

Mit der Registrierung wird sichergestellt, dass die Hersteller ihrer Produktverantwortung für ihre Elektro- und Elektronikgeräte, insbesondere auch der Verpflichtung zur Verwertung und Entsorgung nach dem ElektroG nachkommen.

Was macht der Fachhandel?

Fachhändlern als Vertreiber ist das Anbieten von Elektrogeräten nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller (bzw. von Herstellern, deren Bevollmächtigter nicht ordnungsgemäß registriert ist) gesetzlich untersagt. Sie sind also gehalten zu prüfen, wo ihre Ware herkommt und ob diese registriert ist. Bieten sie dennoch solche Elektrogeräte an, gelten sie ihrerseits als Hersteller und unterliegen den entsprechenden Herstellerpflichten. Zur Gewährleistung eines transparenten und sich selbst kontrollierenden Marktes wird das Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten durch die stiftung ear jederzeit und kostenfrei einsehbar im Internet veröffentlicht und laufend aktualisiert. Zudem ist jeder Hersteller verpflichtet, seine Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen anzugeben.

Endverbraucherpflichten

Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten werden in den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bereitgestellten Behältnissen gesammelt. Hersteller sind verpflichtet gesammelte und bereitgestellte Altgeräte unverzüglich abzuholen, wenn die stiftung ear dies anordnet.—

Olaf Vögele

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