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Die SIGAB-Richtlinie 002 wurde überarbeitet

Normung 02

Auch das Schweizerische Institut für Glas am Bau SIGAB hat seine neue Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile“ herausgebracht. Diese dient, so die Autoren, als Hilfsmittel, um Bauteile mit Glas bereits richtig zu projektieren bzw. zu planen.

In der SIGAB Richtlinie 002 heißt es zur Anwendung von Sicherheitsglas: „Für Verglasungen mit Glas unterhalb der Mindesthöhe von 1,0 m ab begehbarer Fläche ist aus Gründen des Personenschutzes angriffsseitig Sicherheitsglas anzuordnen. Je nach Zugänglichkeit ist dies sogar beidseitig sicherzustellen (z. B. EG-, Balkon- oder Terrassenverglasungen).“

www.sigab.ch

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