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So kommen Ihre Kunden an die KfW-Fördertöpfe

Für 2017 stehen 50 Mio. Euro für Maßnahmen zum Einbruchschutz zur Verfügung, fünfmal so viel wie im Vorjahr. Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung stellt der Bund 75 Mio. Euro für Zuschüsse zur Verfügung, rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr. Ab dem 21.03.2017 wurde die Schwelle der Investitionssumme auf 500 Euro gesenkt.

Wer wird gefördert? Gefördert werden natürliche Personen:  zum einen Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, zum anderen auch Mieterinnen und Mieter.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der Investitionssumme. Die Investitionssumme muss mindestens 500 Euro betragen. Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst. In Kombination mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung können bis zu 6.250 Euro Zuschuss beantragt werden. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. (alle Beträge sind brutto-Beträge). Allerdings werden keine bereits begonnenen oder schon abgeschlossenen Vorhaben sowie keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzten Flächen gefördert.

Welche Unternehmen dürfen beauftragt werden? Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks.

Ralf Margout, Geschäftsstellenleiter des Fachverbandes interkey. - interkey - © interkey
Ralf Margout, Geschäftsstellenleiter des Fachverbandes interkey. - interkey
Wie erfolgt der Antrag? Der Antrag muss online über das KfW-Zuschuss-Portal beantragt werden, wo man sofort die Zuschusshöhe erfahren kann (Legitimation per Post-
Ident-Verfahren oder Video-Chat erforderlich). Der Online-Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. das Fachunternehmen) erfolgen. Die Zusschussbestätigung erfolgt ebenfalls online. Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden. Angebote müssen nicht mit beigefügt werden.

Wie genau müssen die Kostenschätzungen sein? Es wird empfohlen, die geplanten förderfähigen Maßnahmen inklusive der Materialkosten auf Basis eines eingeholten Angebots zu beantragen. Das Angebot sollte unter Berücksichtigung eventueller Kostensteigerungen erstellt werden. Mögliche Kosten für die Erstellung eines Angebots können nicht übernommen werden. Gefördert werden aber die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz stehen. Eventuell gewährte Rabatte und Skonti mindern den Zuschuss entsprechend.

Wie erfolgt die Abrechnung? Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens sechs Monate nach der Zusage muss die Durchführung über Rechnungsnachweis belegt werden. Dieses Verfahren erfolgt ebenfalls online durch den Antragssteller. Alle relevanten Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die Auszahlung des Zusschusses erfolgt auf das Konto des Antragsstellers.

Was wird gefördert und welche technischen Mindestmaßnahmen gelten?

Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren: Diese müssen

  • die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen.
  • einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m2·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.

Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren. Diese müssen

  • für Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen der DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen.
  • bei Mehrfachverriegelungssystemen mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser eingebaut werden.
  • Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1.

Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, drehgehemmter Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen). Diese müssen der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen.

Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden. Diese müssen nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 eingebaut werden.

Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen

  • die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen.
  • Mögliche Komponenten sind: Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung definierter Geräte bzw. Steckdosen, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten.

Ohne gesonderte technische Anforderungen wie z. B. der Einbau von Türspionen.

Baugebundene Assistenzsysteme wie Bild-/Gegensprechanlagen, z. B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung.

Nicht förderfähig im Programm 455 sind z. B. Tresore und Wertbehältnisse.

Programm „Energieeffizient Sanieren"

Weitere einbruchhemmende Produkte fallen unter „Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohneingangstüren“, wenn sie die für diese Maßnahme geltenden Mindestanforderungen erfüllen. Margout vom Fachverband interkey empfiehlt dazu die Herstellerverzeichnisse „geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte“ der Polizei zu berücksichtigen (siehe www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/technik.)

Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit (Nr. 151/152) oder Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (Nr. 430) wird u. a. der Einbau einbruchssicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie die dazu gehörigen einbruchhemmenden Nachrüstprodukte mit finanziert. Private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen, können seit 26.07.2016 einen Antrag bis zu 30.000 Euro Zuschuss direkt im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de)  stellen und sofort die Zuschusshöhe erfahren. Das Programm ist flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Schließlich hat Margout noch einen Tipp parat

Seit 1.4.2016 werden Privatpersonen alternativ zum Zuschussprogramm (455) für zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz über eine erweiterte Kreditvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen (159)“ gefördert. Bis 50.000 Euro Kreditbetrag werden je Wohneinheit altersunabhängig ab 0,75 % effektiver Jahreszins gefördert. Das gilt für Maßnahmen zur Barrierereduzierung/Einbruchschutz oder den Kauf umgebauten Wohnraums. Diese Variante ist eine ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430).

Alle Angaben ohne Gewähr!

www.interkey.de

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