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Das große Geschäft der Zukunft

_ Die Anforderungen an Planer, Berater und ausführende Unternehmen werden beim Bauen im Bestand immer komplexer und undurchsichtiger. Deshalb hat das Institut für Bauforschung e.V. dazu in einer Untersuchung den Versuch unternommen, die Fehlerquellen klarer zu definieren. So treten in der Planungsphase ca. 34 Prozent der Fehler, in der Ausführungsphase treten daraus resultierend 66 Prozent auf.

Fragen muss man an dieser Stelle aber auch, ob das ausführende Unternehmen bei einer fehlerhaften Planung das Chaos auf der Baustelle nur vergrößert. Die Trennschärfe bei der Fehlerzuordnung dürfte also nicht ganz so einfach sein, wie in der Untersuchung beschrieben.

Am falschen Ende gespart?

Spätere Schäden beim Modernisieren sind aber in vielen Fällen nicht nur auf die klassischen Ausführungsfehler zurückzuführen. Hier ist vor allem die Planungsphase gefragt, da die späteren Ausführungsfehler hier in sehr vielen Fällen ihren Ursprung haben. Aus Kosten- und/oder Zeitgründen wird leider sehr häufig auf eine detaillierte Planung verzichtet. Auch die Durchführung notwendiger Berechnungen fällt häufig unter den Tisch, bzw. werden keine Fachplaner eingebunden. Das passiert besonders häufig dann, wenn in den entsprechenden Bereichen keine Fachingenieure zur Verfügung stehen und nicht auf die Handwerksbetriebe als Fachplaner zurückgegriffen wird. Diese Unterlassungen und Fehleinschätzungen der baulichen Situation bergen ein immenses und nicht zu unterschätzendes Schadenspotenzial. Hieraus resultierende Fehler tauchen als böse Überraschung meist erst am Ende der Gewährleistungszeiten von VOB oder BGB auf und belasten dann als erste Ansprechpartner bzw. „Verdächtige“ die ausführenden Handwerksunternehmen des entsprechenden Gewerkes.

Läuft es ganz schlecht, bleibt der Hausbesitzer nach Ablauf der Gewährleistungsfristen auf den Kosten für die Bauschäden sitzen. Leider bewahrheitet sich hier meist der Spruch: Wer billig kauft, kauft zweimal.

Problem Schnittstelle und Gewerketrennung

Zu den meisten typischen Fehlern bei Bauteilanschlüssen gehören in unserer Branche die Bereiche Dach, Wand sowie die Fenster- und Fassadenanschlüsse. Einen zentralen Punkt nimmt hier die Anbindung des Wärmedämmputzes und der luftdichten Ebenen zu den verschiedenen Anschlussgewerken ein. Ein Ergebnis der Untersuchung war auch, dass bei Fehlern im Rahmen des Planungsprozesses der Schwerpunkt der untersuchten Mängel und Schäden mit 64 Prozent im Bereich von fehlerhafter Planung der Wärmedämmung liegt. Bei den Ausführungsfehlern liegt der Schwerpunkt mit 46 Prozent in der Ausführung der Wärmedämmung.

Mängel sind hier zum Beispiel Fehlstellen, Hohlräume, Befestigungen und Einbau unterschiedlicher Dämmstärken in einer Dämmebene. Typische Fehler, wie sie im Bereich von Fensterbänken, Innenlaibung etc. vorkommen. Rund 30 Prozent der Fehler sind auf eine fehlerhaft ausgeführte luftdichte Ebene zurückzuführen, ein Bereich in dem die Fenster- und Fassadenanbindung bzw. der Rollladenkasten eine entscheidende Rolle spielen. Bei der luftdichten Ebene liegen die Fehler erfahrungsgemäß bei den Bauteilanschlüssen, -abschlüssen und -übergängen und nicht kompatiblen Materialkombinationen. Davon sind vor allem die Klebeverbindungen betroffen.

Behinderungs-/Bedenkenanmeldung ernst nehmen

Letztlich sind es die berechtigten Kundenansprüche, bei denen man sich im Rahmen von energieeffizienten Modernisierungsmaßnahmen immer wieder vor Augen halten muss, dass jeder Fehler, wie z. B. im komplexen Bereich der Wärmedämmung und Luftdichtheit, weitreichende Folgen haben kann. Das sind zum Beispiel Mängelfolgeschäden mit zusätzlichen Schadenbeseitigungskosten durch Feuchte oder Schimmel, oder das Nichterreichen vereinbarter Behaglichkeits- und Komfortkriterien. Da bleibt dem Handwerksunternehmen nur die Möglichkeit, seine Arbeiten gewissenhaft und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Alle Abweichungen von anderen Gewerken auf der Baustelle sollten mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen angezeigt werden, sonst macht das große Geschäft der Zukunft doch der Rechtsanwalt und/oder der Sachverständige.—

Olaf Vögele

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