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Stundenverrechnungssatz 2012

Anstieg synchron zur Lohnerhöhung

Die Fensterbranche hat in 2011 ein drittes gutes Jahr nacheinander erlebt. Für 2012 werden trotz allgemein erwarteter wirtschaftlicher Turbulenzen wieder – allerdings leicht abgeschwächte – Branchen-Zuwächse prognostiziert. Vielleicht hilft dann die Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes Umsätze und Betriebsergebnis zu halten bzw. auf dem hohen Vorjahresniveau zu stabilisieren. Das könnte vom Ende des Jahres her betrachtet bereits ein großer Erfolg sein. Wie sich die Kosten-Situation aufgrund allgemeiner Vorgaben, z.B. kleinerer Änderungen im Sozialversicherungsbereich zu Beginn des Jahres 2012 darstellt, geht ebenso in die unten exemplarisch erläuterte Berechnung ein, wie die Zahlen des Tarifvertrags des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, die mit einer bereits im Oktober 2010 verhandelten weiteren Steigerungsrate zum 1. Januar 2012 von 1,9 Prozent aufwarten.

Änderungen im Vergleich zu 2012

Der genannte Tarifvertrag, welcher bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurde, bringt zum 1. Januar 2012 eine lineare Erhöhung der Stundenlöhne um moderate 1,9 Prozent. Positiv zu vermerken ist die Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent – hier ist in den Folgejahren ein weiterer Rückgang zu erwarten. Der Arbeitgeber-Anteil an der Krankenversicherung wurde für die Unternehmen ab 2010 bei 7,3 Prozent gedeckelt; zukünftige Steigerungen im Krankenklassen-Bereich sollen danach allein die Arbeitnehmer tragen. Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auch für 2012 bei 3,0 Prozent belassen. Damit ergibt sich für diesen paritätisch zu leistenden Bereich ein Satz von 1,5 Prozent. Auch bei dem vom Unternehmer allein aufzubringenden Beitrag für die Unfallversicherung ist eher – aufgrund eines im letzten Jahr etwas zu gering angesetzten Satzes – eine leichte Korrektur zu erwarten; allerdings birgt der Zusammenschluss mit der Metall-Berufsgenossenschaft noch einige Unsicherheit. Durch weitere Erhöhungen bei den an dieser Stelle seit Jahren angesetzten Umlagesätzen der Innungskrankenkasse Baden-Württemberg und Hessen bei Umlagen für die Entgeltfortzahlung (U1 auf 3,1 %) wird der Arbeitgeber-Anteil an den Sozialkosten weiter erhöht. Allerdings gibt es gerade bei den genannten Umlagen durchaus merkliche Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Deshalb wird hier immer wieder betont, dass es unbedingt erforderlich ist, der eigenen betrieblichen Kalkulation die aktuellen und eigenen betriebsspezifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde zu legen. Nicht bedeutend, aber erwähnenswert ist die neu eingeführte Zeile 12 „Insolvenzumlage“, welche seit 2010 über die Krankenversicherung abgewickelt wird und welche in 2011 mit 0 Prozent „ausgesetzt“ war. Sie kommt in 2012 mit 0,04 Prozent zum Ansatz.

Beispiel-Rechnungen

Das in der nachstehenden Tabelle (Anm. d. Redaktion: bitte auch Downloadhinweis beachten) verwendete Schema ist von der grundsätzlichen Struktur her seit Jahren bewährt. Es weist in der Spalte „Beispielwerte Tarif 2012“ den ab Januar 2012 gültigen Tarif als Ecklohn in der Lohngruppe 5 des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg als Basiswert aus (12,96 Euro Stundenlohn). Ein weiteres Beispiel wird mit dem angenommenen „Effektivlohn“ von 15 Euro parallel durchgerechnet. Die eigenen Werte können und sollten in der Spalte „Ihre Werte“ eingetragen werden.

Bei dem sehr gewichtigen Anteil der „Gemeinkosten-Arbeiten“ wird ein „Produktivitätsfortschritt“ von 3 Prozent angesetzt, was zu 12 mehr direkt verrechenbaren Stunden führt, die sich in der weiteren Betrachtung merklich auf den Stundenverrechnungssatz auswirken. In der Summe ergeben sich durch einen Feiertag mehr, aber auch durch den zusätzlichen „Schalttag“ und bei geringfügig abgesenkten Krankheitstagen die verrechenbaren Fertigungsstunden zu 1254,1, was immerhin einen Anteil von 62 Prozent der bezahlten Zeiten ausmacht. Die betrieblichen Gemeinkosten wurden dieses Mal konstant bei 65,2 Prozent behalten, da in einer schwächelnden wirtschaftlichen Gesamtlage die Gemeinkosten in der Prognose nicht stärker als die Löhne steigen sollten.

Unter den genannten Voraussetzungen entsteht ein Stundenkostensatz von 46,27 Euro (anstelle 45,64 Euro) für einen Mitarbeiter, der genau nach Tarif in der Eck-Lohngruppe 5 bezahlt wird.

Unter der Annahme von einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn von 8 Prozent, ergibt sich ein Stundensatz-Netto in Höhe von 49,97 Euro, der sich mit den 19 Prozent Mehrwertsteuer auf ein neues Brutto von 59,46 Euro (bisher: 58,66 Euro) hochrechnet. Bei einem mit 15 Euro über­tariflich bezahlten Mitarbeiter beträgt der Brutto-Stundenverrechnungssatz unter den beschriebenen Annahmen 68,73 Euro.

Bewertung

Die anhand des Beispielwertes des tariflichen Ecklohns im Glaserhandwerk Baden-Württemberg aufgezeigte Ermittlung des betrieblichen Stundenverrechnungssatzes führt zu einem Betrag, welcher in grober Annäherung – wie bereits in 2011 - der Steigerungsrate des Lohn­tarifs entspricht. Zu der Lohnsteigerung von 1,9 Prozent kommt bei der Sozialversicherung bzw. den Umlagesätzen eine den Arbeitgeber betreffende Steigerung von etwa 0,3 Prozent-Punkten hinzu. Durch weitere Annahmen – insbesondere eine Reduzierung der Gemeinkosten-Arbeiten durch einen angenommenen weiteren Produktivitätsfortschritt von 3 Prozent und einem als konstant bleibend angenommenen Gemeinkastensatz – ergibt sich für den „Ecklöhner“ bei der Verrechnung im Ergebnis ein Anstieg um 1,4 Prozent. So oder so – jeder Betrieb muss bei anstehenden Änderungen von Einflussgrößen mit den eigenen Werten die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse abbilden. Die Entscheidung über die dem Kunden in 2012 in Rechnung gestellte Zahl ist eine unternehmerische und mag von weiteren Überlegungen abhängig sein. —

Der Autor

Reiner Oberacker

ist Leiter der technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, Karlsruhe.

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