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Die VOB, ein trockener Stoff, aber notwendig!

Mit Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3) ist die neue VOB bereits über ein halbes Jahr in Kraft. Leider verfügen viele Betriebe nicht über die aktuelle Literatur und laufen auf Grund der Änderungen immer wieder Gefahr unnötige Fehler bei der Abwicklung von Bauvorhaben zu begehen. Hier finden Sie die VOB 2012 Teil B beim juristischen Informationsdienst online zum Nachlesen.

 

Ein langes Wort für drei Buchstaben, "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen", die vom deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen in Kraft gesetzt worden sind.