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Tischler NRW kritisiert

Was hat der Mindestlohn mit der SOKA-Bau zu tun?

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesarbeitsministerium die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die SOKA-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk: „Damit droht eine erhebliche Einschränkung der Tarifautonomie und obendrein eine massive Ausweitung der Sozialkassen“, warnt Dieter Roxlau, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Tischler NRW. „Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag auch dann einzuhalten, wenn der Betrieb nach bisherigem Recht an einen anderen – räumlich und fachlich näheren – Tarifvertrag gebunden ist. Dies gilt ausdrücklich auch für "gemeinsame Einrichtungen‘ wie zum Beispiel die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).“

Für Tischlerbetriebe würde dies bedeuten, dass sie – unabhängig von ihrer eigenen Tarifbindung – automatisch in den Geltungsbereich des allgemein verbindlichen Bautarifvertrages gezogen würden. Roxlau: „Diese Regelung hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Existenzfähigkeit der Betriebe.“

Denn dies hätte auch zur Folge, dass Tausende Tischlerbetriebe den Bestimmungen der SOKA-Bau unterliegen würden – und sie dann zusätzlich 21 % ihrer Lohnsumme an diese abführen müssten, ohne auch nur annähernd die Chance auf eine angemessene Gegenleistung zu haben. „Die Leistungen der SOKA-Bau sind nämlich durch die besondere Situation der Bauwirtschaft geprägt, etwa im Bereich der Urlaubs-Umlage aufgrund der starken saisonalen Schwankungen in der Bauwirtschaft“, betont er. „Jahreszeitliche und witterungsbedingte Schwankungen spielen dagegen im Tischlerhandwerk keine Rolle.“ Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts habe der Gesetzentwurf Anfang April bereits eine wichtige Hürde genommen.

Mit Appellen an die Mitglieder des Bundestagsausschusses „Arbeit und Soziales“ sowie eine Vielzahl von Bundestagsabgeordneten haben sich der Fachverband Tischler NRW, der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland sowie weitere Landesverbände und einzelne Innungen für eine Korrektur des Entwurfes stark gemacht – damit das Gesetz nicht in Wirklichkeit zu einer massiven Schwächung der Tarifautonomie führt.

http://www.tischler-nrw.de

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