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Dokumentationspflicht für Mindestlohn wird gelockert

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat am 30. Juni angekündigt, dass sie die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn an drei essentiellen Punkten ändern will, um die Handhabung zu vereinfachen. Die Senkung der Grenze auf 2000 Euro wird dabei eine wesentliche Entlastung für die Arbeitgeber sein.

„Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muss nun schnellst möglich umgesetzt werden.“ So der Kommentar des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu der bekannt gewordenen Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn zu ändern.

Die wesentlichen Änderungen werden zur Zeit wie folgt beschrieben:
• Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt.
• Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert.
• Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht.

Nun gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die unsinnige Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen.

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