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GLASWELT vor Ort

Absturzsicherung: Geklemmt ist schneller

Glaswelt – Werden Sie in der Praxis mit immer größeren Scheibenformaten konfrontiert?
Ralph Icks – Ja, die durchschnittliche Fenstergröße lag früher bei ca. 1,4 m2. Heute sind die Fenster häufig größer, was unter anderem an der steigenden Nachfrage nach bodentiefen Verglasungen liegt.

Glaswelt – Wie hoch sind in etwa solche Elemente im Durchschnitt?
Icks – Im Privatbau liegen die Geschosshöhen, heute um die 2,6 bis 2,8 m, im Gewerbebau und bei Bürogebäuden noch darüber: Foyers sind dort häufig bis 4 m hoch und die Büroetagen als Regelgeschoss liegen um die 3 m. Daraus resultiert dann entsprechend die Höhe der Verglasungen.

Glaswelt – Und wie sichert man die Fenster?
Icks – Bei bodentiefen Fenstern bzw. Fenstertüren ist die Absturzsicherung mit geeigneten Maßnahmen zu gewährleisten. Diese kann ein Gitter sein. Heute werden jedoch immer öfter Französische Balkone aus Glas als Absturzsicherung nachgefragt.

Französische Balkone lassen mehr Licht ins Gebäude. Für dieses System von Pauli & Sohn liegt eine AbZ vor. - GLASWELT Archiv - © GLASWELT Archiv
Französische Balkone lassen mehr Licht ins Gebäude. Für dieses System von Pauli & Sohn liegt eine AbZ vor. - GLASWELT Archiv
Wichtig ist, dass man als Verarbeiter darauf achtet, dass das absturzsichernde Bauelement über eine Zulassung verfügt. Es gibt diverse bauaufsichtlich zugelassene Systeme, die sowohl für eine Mauerwerksanbindung, als auch für die Befestigung an Metall- oder Kunststofffenstern geprüft wurden.

Vorsicht: Der Montagebetrieb ist für die Fixierung der Absturzsicherung am Baukörper verantwortlich. Die fachgerechte Befestigung am Bauwerk muss auch nachgewiesen werden. Das wird heute oft vergessen. Deshalb reicht es nicht aus, ein zugelassenes, absturzsicherndes System zu kaufen und irgendwie zu befestigen.

Glaswelt – Kennen Sie hierzu ein Beispiel?
Icks – Allerdings, ich erinnere mich hier an einen Sachverständigenfall: Während einer Hochzeitsfeier war das winkende Paar gemeinsam mit dem Französischen Balkon aus dem ersten Stock in den Vorgarten gefallen. Das Geländer hatte gehalten, die Befestigung jedoch nicht.

Glaswelt – Welche Rolle spielt die DIN 18008?
Icks – Absturzsichernde Verglasungen sind auch in der DIN 18008 beschrieben und teilweise dort auch geregelt. Der Handwerker muss hierfür einen statischen Nachweis des absturzsichernden Systems vorlegen können. (...)

Tipp der Redaktion: Das vollständige Interview mit weiteren Details lesen Sie in der GLASWELT Novemberausgabe.