Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Bundesverband ProHolzfenster gegen Produktkettenzertifizierung

Die im Dezember veröffentlichte überarbeitete Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzproduktendes Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) habe erhebliche Auswirkungen auf die Holzfensterhersteller, so der Bundesverband ProHolzfenster. Und es gebe guten Grund dazu, an der Sinnhaftigkeit zu zweifeln.

Demnach muss jeder Fensterbaubetrieb, der an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen will, künftig eine betriebliche Produktkettenzertifizierung vorlegen können. Der Nachweis über die nachhaltige Herkunft des verwendeten Holzes nach FSC oder PEFC genügt nicht mehr. „Ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, den vor allem kleinere Betriebe gar nicht leisten können“, sagt BPH-Vorsitzender Eduard Appelhans. „Deshalb sprechen wir uns zusammen mit dem Deutschen Holzwirtschaftsrat für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.“

Da keine gemeinsame Produktkettenzertifizierung für FSC und PEFC existiert, wird eine Zertifizierung nach beiden Systemen erforderlich sein, insbesondere für Fensterbauer, die stark im Objektgeschäft vertreten sind und mit verschiedenen Holzarten arbeiten.

Die vom Bundesbauministerium dadurch erhoffte Wirksamkeit in Sachen Naturschutz stellt Appelhans in Frage: Die Auslegung des Erlasses wird viele kleine und mittelständische Fensterbaubetriebe aufgrund der neuen Rechtslage dazu bringen, öffentliche Aufträge (Reparaturen, kleinere Sanierungen) nicht mehr auszuführen oder lieber gleich Kunststofffenster anzubieten und einzubauen.

Was ist jetzt zu tun?

Zumindest mittelfristig werden Fensterbauer, die sich an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes, einiger Bundesländer sowie zunehmend auch der Kommunen beteiligen wollen, den Nachweis der Produktkettenzertifizierung wohl erbringen müssen, so die Einschätzung des BPH. Ob eine Gruppenzertifizierung zu einer Entlastung der Fensterhersteller führen kann, wird derzeit intensiv vom Bundesverband ProHolzfenster geprüft.

Da die Übergangsfrist schon am 1. Juli 2016 ausläuft, sieht BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein sofortigen Handlungsbedarf. Ab diesem Termin – sollte es keine Änderung der Auslegung geben – werden die Fensterhersteller die öffentlichen Ausschreibungsunterlagen bzw. Aufträge, die einen Nachweis nach FSC oder PEFC zur Voraussetzung haben, sehr genau prüfen und einhalten müssen, um eventuellen späteren Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.

Ansprechpartner: Heinz Blumenstein, geschäftsführendes Vorstandsmitglied BPH
Telefon 06621 / 91 48 96, E-Mail: info@proholzfenster.de 

Umstrittener Erlass zum Holzimport soll ausgesetzt werden

Zur Eröffnung der FENSTERBAU FRONTALE zeigte Günther Hoffmann, Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verständnis für die Bedenken der Branche und stellte in Aussicht, dass das Auslaufen der Übergangsfrist am 1. Juli ausgesetzt wird, berichtete VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn auf der Messe. 

Günther Hoffmann: „Wir vom Bauministerium haben jedenfalls Ihre Kritik verstanden.“ Hoffmann teilte mit, dass in den beteiligten Ressorts an einer praxisgerechten Lösung gearbeitet wird. Und dann sagte er: „Ich persönlich erwäge, dass ich den Erlass zunächst aussetze, um die Ergebnisse dieser Arbeiten aufgreifen zu können. Und ich verspreche Ihnen, Ihre Kritik und Ihre Anregungen werden diskutiert, um gegebenenfalls danach eingearbeitet zu werden.“