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Neue EN 12488: Empfehlungen für vertikale und geneigte Verglasungen

Wie sehen die Trends bei Fassadengläsern aus? Die Verglasungen werden immer größer und schwerer, gleichzeitig sollen sie immer mehr multifunktionale Anforderungen erfüllen, wie etwa den sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz in Verbindung mit Lärm- und Einbruchschutz.

Weiter werden zunehmend mehrachsig gebogene, aufwendige geometrische Formen von Architekten gefordert und auch statisch aussteifende Verglasungen sind keine Seltenheit mehr. Um die Funktionstüchtigkeit und Dauerhaftigkeit solcher Konstruktionen sicherzustellen, bedarf es bereits im Vorfeld einer sorgfältigen Tragwerksplanung, die die Ableitung von Eigengewicht der Verglasung und die einwirkenden Verkehrslasten aus Wind, Eis und Schnee in Rahmen oder Unterkonstruktion berücksichtigt. Damit wird die richtige Klotzung der Gläser zu einer Planungsaufgabe.

Auch für Standard-Isoliergläser ist eine Planung nachzuweisen
Die notwendige Planung der Verklotzung gilt nach der neuen EN 12488 gleichermaßen auch für Regelverglasungen von Fenstern, Türen sowie bei einfachen Pfosten-/Riegel-Konstruktionen.

Bislang war die richtige Klotzung ausschließlich der Erfahrung der ausführenden Handwerker unter Beachtung der Verglasungsrichtlinien der Glas- und Isolierglashersteller überlassen. Mit dem Erscheinen der EN 12488 wurde nun im letzten Jahr europaweit eine einheitliche Basis für Planung, Ausschreibung und Montage von Glas geschaffen.

In die EN 12488 integriert wurde auch der Entwurf der prEN ISO 14439:2007 „Glas im Bauwesen – Anforderungen für die Verglasung – Verglasungsklötze“. Damit werden die in der DIN 18361 VOB/C ATV „Verglasungsarbeiten“ recht allgemein gehaltenen Anforderungen an die Klotzung konkretisiert.

In Verbindung mit den „Glasbemessungs- und  Konstruktionsregeln“ nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme“ ergibt sich mit der EN 12488 ­eine schlüssige Planungsgrundlage für den Konstrukteur.

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Diese Details sind zu berücksichtigen
Es wird in der EU-Norm explizit darauf hingewiesen, dass der Konstrukteur der Elemente für die Kompatibilität der Komponenten verantwortlich ist und bei der Planung Profilgeometrie, Gesamtdicke und Toleranzen, Glasleistensystem, Beschichtungen der Glasoberflächen, Eckenverarbeitung und Einbringverfahren der Dichtung aufeinander abzustimmen hat.  

Angaben zur Anzahl und Größen der Belüftungs- bzw. der Entwässerungsöffnungen sind national zu regeln, so wie es bei Holzprofilen nach DIN 68121-2 und den Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 17 der Fall ist. Bei anderen Materialien liegt es im Verantwortungsbereich des Systemgebers der Fenster- und Fassadensysteme, die Funktionstüchtigkeit der Feuchteabfuhr sicherzustellen. Untersuchungen am ift Rosenheim haben jedoch gezeigt, dass Bohrungen kleiner 8 mm bzw. Langlöcher kleiner 5 × 20 mm aufgrund der Oberflächenspannung des Wassers unzureichend sind.

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Tipp der Redaktion: Welche Differenzierung es bei den Klötzen gibt und weitere Details zu den Änderungen im Regelwerk sowie die Einschätzung des Autors lesen Sie in der aktuellen Januar-Ausgabe der GLASWELT. Sie sind noch kein Abonnent? Hier geht es zum Abo www.glaswelt.de/abo